Was tun bei Problemen mit dem Ausbilder?

Was tun bei Problemen mit dem Ausbilder?

Versuche frühzeitig, die Ursache für deine Unzufriedenheit herauszufinden. Und mit einer Person zu sprechen, der du vertraust. Manche Probleme lassen sich auch durch ein Gespräch mit deinem Ausbilder bzw. deiner Ausbilderin oder der Lehrkraft an der Berufsschule klären.

Was passiert wenn der Ausbildungsbetrieb nicht alle geforderten Inhalte vermitteln kann?

1 Nr. 2 des Berufsbildungsgesetzes (BBIG) muss der Ausbildende selbst ausbilden oder einen Ausbilder oder eine Ausbilderin ausdrücklich damit beauftragen. Alle Verstöße gegen diese Ausbilderpflicht sind eine Ordnungswidrigkeit und können nach §102 Berufsbildungsgesetz mit einem Bußgeld geahndet werden!

Kann man seinen Ausbildungsbetrieb verklagen?

Laut § 8 des Berufsbildungsgesetzes und § 280 des BGBs steht Dir als Azubi Schadensersatz zu, wenn du wegen einer lückenhaften oder fehlerhaften Ausbildung durch die Abschlussprüfung fällst. Das ganze nennt sich “Recht auf Schadensersatz wegen Verlängerung der Ausbildung“.

Was tun wenn der Ausbilder Mobbt?

Folgendes Verhalten ist bei Mobbing empfehlenswert:

  1. Darüber sprechen.
  2. Ein Tagebuch führen.
  3. Klar und deutlich reagieren.
  4. Den Täter darauf ansprechen.
  5. Personal- und Betriebsrat einschalten.
  6. Den Vorgesetzen oder Ausbilder um Hilfe bitten.
  7. Krankschreiben.
  8. Arbeit verweigern.

Welche Möglichkeiten können Sie nutzen Falls in der Firma nicht alle Ausbildungsinhalte vermittelt werden?

Bedingt durch die Spezialisierung können viele Unternehmen mitunter nicht alle Ausbildungsinhalte selbst vermitteln. In einem solchen Fall kann die Vermittlung der Ausbildungsinhalte ersatzweise durch einen anderen Betrieb oder Bildungsdienstleister erfolgen.

Kann ich meinen Ausbilder anzeigen?

Wenn dein Ausbilder gegen Arbeitszeitgesetze oder Bestimmungen zur Arbeitssicherheit verstößt, kannst du ihn direkt beim Gewerbeaufsichtsamt anzeigen. Das Gewerbeaufsichtsamt muss der namentlichen Anzeige dann nachgehen und verhängt ggf. ein Bußgeld von maximal 15.000 Euro (§ 58 Jugendarbeitsschutzgesetz).

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