Was tun bei Störung des Betriebsfriedens?
Zunächst muss der Arbeitgeber zwischen den Streitparteien vermitteln. Ändern diese ihr Verhalten nicht, darf er die Störer auch abmahnen, sofern diese eine konkrete Pflicht verletzen. Lässt sich die Störung auch dadurch nicht abstellen, kann der Arbeitgeber auch eine verhaltensbedingte Kündigung aussprechen.
Wann spricht man von Störung des Betriebsfriedens?
Allgemein lässt sich sagen: Handelt ein Mitarbeiter (oder gegebenenfalls auch der Chef) so, dass ein friedliches Zusammenarbeiten nicht möglich ist und durch das Verhalten oder auch verbale Äußerungen gestört wird, leidet der Betriebsfrieden.
Ist der Arbeitgeber vor der Kündigung verpflichtet?
Abhängig von den Umständen des Einzelfalls kann es sein, dass der Arbeitgeber noch andere Stellen über die Kündigung informieren muss. Sofern es in dem Unternehmen einen Betriebsrat gibt, ist dieser vor der Kündigung nach § 102 Abs. 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) anzuhören.
Kann der Arbeitgeber einen Mitarbeiter fristlos kündigen?
Der Arbeitgeber kann einen Mitarbeiter aber auch fristlos entlassen, was zu einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit sofortiger Wirkung führt. Da dies für den Arbeitnehmer einen besonders gravierenden Einschnitt bedeutet, kann der Arbeitgeber nur unter besonderen Umständen fristlos kündigen.
Wie kann ich eine Kündigung durch Arbeitgeber wirksam entlassen?
Arbeitgeber sollten sich daher durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten lassen, um eine rechtssichere Kündigung auszusprechen und so einen Mitarbeiter wirksam zu entlassen. Eine Kündigung durch Arbeitgeber bringt so manche Gefahren mit sich.
Was ist bei der Kündigung bestimmter Arbeitnehmergruppen zu beachten?
Das ist bei der Kündigung bestimmter Arbeitnehmergruppen zu beachten: Bei der Kündigung bestimmter Arbeitnehmergruppen müssen Arbeitgeber zudem hohe rechtliche Hürden erfüllen. So dürfen diese nur außerordentlich – d. h. fristlos aus wichtigem Grund – gekündigt werden. Dies gilt für folgende Arbeitnehmer: Mitarbeiter in Eltern- oder Pflegezeit.