Was tun bei Überbelegung?
Was kann der Vermieter tun, wenn die Wohnung überbelegt ist? Kann der Vermieter beweisen, dass eindeutig gegen das in seinem Bundesland geltende Wohnungsaufsichtsgesetz verstoßen wird und gelingt es ihm nicht, die zuständige Behörde zum Handeln zu bewegen, kann er prinzipiell fristlos oder ordentlich kündigen.
Wann liegt eine Überbelegung der Wohnung vor?
Eine Überbelegung ist immer dann anzunehmen, wenn nicht genügend Wohnfläche für jeden Erwachsenen und jedes Kind vorhanden ist. In der Vergangenheit entschieden einige Gerichte, dass für jede Person etwa acht bis zehn Quadratmeter Wohnfläche zur Verfügung stehen sollten.
Was ist Überbelegung der Wohnung?
Eine Überbelegung gilt gemäß Mietrecht als vertragswidriger Gebrauch einer Mietwohnung. Als allgemeiner Rahmen wird dabei in der Rechtsprechung davon ausgegangen, dass für jede in der Wohnung lebende Person ungefähr acht bis zehn Quadratmeter Wohnfläche gerechnet werden sollten.
Welche Miete muss der Vermieter geltend machen?
Häufig Aufteilung in Grundmiete (Kaltmiete) und Nebenkosten, die vertraglich auf den Mieter umgelegt werden. Vgl. auch Betriebskosten. Mängel der Mietsache müssen dem Vermieter angezeigt werden. Kommt der Vermieter seiner Erhaltungspflicht nicht nach, kann der Mieter seine Rechte aus Mängelhaftung geltend machen.
Kann der Vermieter die Miete weiterhin überweisen?
Verstirbt der Vermieter, sollte der Mieter trotzdem die Miete auf das Konto des Vermieters weiterhin überweisen. Denn es ist nicht Aufgabe des Mieters, nach Erben zu forschen.
Was ist eine Miete?
Begriff: die vertragliche, zeitlich beschränkte Gewährung des Gebrauchs einer Sache gegen Entgelt. Miete unterscheidet sich durch die Beschränkung auf den Gebrauch von der Pacht (z.B. eines eingerichteten Geschäftes), die auch den Fruchtgenuss einschließt; durch die Entgeltlichkeit von der Leihe.
Wann muss die Miete gezahlt werden?
Die Miete muss erst dann gezahlt werden, wenn der neue Vermieter unter Bezeichnung seiner Rechtsstellung an den Mieter herantritt. Verstirbt der Vermieter, sollte der Mieter trotzdem die Miete auf das Konto des Vermieters weiterhin überweisen. Denn es ist nicht Aufgabe des Mieters, nach Erben zu forschen.