Was tun bei Verzug?

Was tun bei Verzug?

So hat man als Auftraggeber bei Verzug des Auftragnehmers grundsätzlich die Möglichkeit, Ersatz des Schadens zu verlangen, der einem durch die verzögerte Leistungserbringung entsteht. Man kann man unter bestimmten Voraussetzungen vom Werkunternehmer Schadensersatz anstatt der Leistung verlangen.

Wer zahlt bei bauverzögerung?

Kommt es zu einer Verzögerung der Bauleistung, die weder mit Sonderwünschen des Bauherrn oder einer lückenhaften Planung zu tun hat, so muss der Bauherr den Bauunternehmer zur Erbringung der Leistung mahnen.

Wann kommt Schuldner in Verzug?

Nach § 286 Absatz 3 Satz 1 BGB kommt der Schuldner einer Entgeltforderung spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufforderung in Verzug, ohne dass es zusätzlich einer Mahnung des Gläubigers bedarf.

Was tun wenn der Bauunternehmer nicht kommt?

Befindet sich der Bauträger in Verzug, entweder weil er einen konkreten Fertigstellungstermin nicht eingehalten hat oder zu Recht gemahnt wurde, so können Sie als Erwerber nach Fristsetzung einen sog. Schadensersatz neben der Leistung verlangen.

Was ist eine vertragliche Pflichtverletzung?

Wird ein Vertrag geschlossen, enthält dieser gewisse Pflichten für die Vertragsparteien. Werden dieses vertraglichen Pflichten nicht eingehalten, sprechen Juristen von einer sogenannten Leistungsstörung. Im Folgenden soll kurz und anhand von ausgewählten Beispielen das System der Pflichtverletzungen erläutert werden.

Ist das Vertragsverhältnis danach gekündigt worden?

Ist das Vertragsverhältnis danach gekündigt worden, stehen zwei Schritte auf dem Programm: die Leistungsfeststellung und die Abnahme Ihrer Arbeiten durch den Auftraggeber. „Es geht dabei um die Frage, welche Leistungen genau Sie bis zum Zeitpunkt der Vertragskündigung erbracht haben – und darum, ob sie ordnungsgemäß ausgeführt wurden.“

Wie werden nicht leistungsbezogene Pflichten verletzt?

Nicht leistungsbezogene Pflichten werden häufig erst nach Vertragsschluss verletzt. Auch hierdurch können Ansprüche entstehen. Meist handelt es sich dabei um Schadensersatzansprüche. Beispiel: Verbraucher V kauft bei dem Möbelunternehmen U ein Bücherregal. Das Bücherregal wird zwei Tage darauf geliefert und von Mitarbeitern des U aufgebaut.

Ist ein Kaufvertrag noch nicht zustande gekommen?

Ein Kaufvertrag ist zwischen den Parteien noch gar nicht zustande gekommen. Man steckte ja noch in den Vertragsverhandlungen. Dennoch kann sich B unter Umständen darauf berufen, dass A (vor)vertragliche Pflichten verletzt hat. Hieraus können Schadensersatzansprüche resultieren.

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