Was tun bei vorgetaeuschtem Eigenbedarf?

Was tun bei vorgetäuschtem Eigenbedarf?

Bei vorgetäuschtem Eigenbedarf des Vermieters im Rahmen einer Eigenbedarfskündigung hat der Mieter einen Anspruch auf Schadensersatz nach § 280 Abs. 1 BGB, wenn er in der Folge aus der Wohnung auszieht. Ersatz verlangt werden können dann etwa Umzugskosten, Renovierungskosten, Anwaltskosten und Maklerkosten.

Ist vorgetäuschter Eigenbedarf eine Straftat?

Ein Vermieter, der die Kündigung des Mietvertrages nur aufgrund von vorgetäuschtem Eigenbedarf erreicht, macht sich wegen Betruges gemäß § 263 StGB strafbar. Fällt der geltend gemachte Eigenbedarf für eine Wohnraumkündigung nachträglich weg, hat der Vermieter den Mieter auf diese veränderte Sachlage hinzuweisen.

Wie hoch ist der Schadensersatz bei vorgetäuschter Eigenbedarf?

Vorgetäuschter Eigenbedarf Gericht spricht Mieterin 8000 Euro Schadenersatz zu. Wenn ein Eigentümer selbst in eine vermietete Wohnung ziehen will, kann er wegen Eigenbedarfs kündigen.

Wie lange muss Vermieter bei Eigenbedarf in der Wohnung wohnen?

Liegt Eigenbedarf vor und der Vermieter kündigt, dann gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen. Nach bis zu fünf Jahren Wohndauer haben Mieter ab Ende des Monats der Kündigung drei Monate Zeit bis zum Auszug. Nach bis zu acht Jahren sind es sechs Monate und nach mehr als acht Jahren neun Monate.

Wie wird Eigenbedarf kontrolliert?

Will der Eigentümer dem Mieter einer Wohnung kündigen, muss er eine Begründung für den angemeldeten Eigenbedarf erbringen. So gesehen muss der Vermieter den Eigenbedarf nachweisen. Kann der angemeldete Bedarf nicht ausreichend begründet werden, ist die Kündigung hinfällig da rechtsmissbräuchlich.

Wann ist eine Kündigung wegen Eigenbedarf unwirksam?

Bei unzumutbaren Härten für den Mieter kann eine Kündigung wegen Eigenbedarf unwirksam sein. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn von der Kündigung ältere Menschen, Behinderte, Schwangere oder Kranke betroffen sind. In solchen Fällen können Sie der Kündigung wegen Eigenbedarf mit guten Gründen widersprechen.

Wann ist es eine Eigenbedarfskündigung unwirksam?

Wann ist eine Kündigung wegen Eigenbedarfs unzulässig? Eine Kündigung ist unzulässig, wenn der Eigenbedarf schon vor Beginn des Mietverhältnisses bestanden hat und der Mieter nicht darüber informiert wurde. Auch eine vorauseilende Kündigung für Umstände, die eintreten könnten, ist unzulässig.

Wie beweist man Eigenbedarf?

Den Eigenbedarf nachweisen, kann der Eigentümer indem er vernünftige und nachvollziehbare Gründe für die Kündigung anbringt. Dies muss bereits im Kündigungsschreiben geschehen, denn nachträglich angebrachte Gründe werden für einen Nachweis von Eigenbedarf nicht berücksichtigt.

Wie lange kann sich eine eigenbedarfskündigung hinziehen?

Es sprechen gute Gründe dafür, sodass der Eigenbedarf nicht angetastet werden kann. Ob sich die Mieterin auf die Kündigung einlässt, ist eine andere Frage. Sollte sie nicht ausziehen, muss auf Räumung geklagt werden. Solch ein Verfahren kann sich – je nach Gericht – aber auch über ein bis zwei Jahre hinziehen.

Wie lange muss Eigenbedarf nachgewiesen werden?

Generell erklärt § 577 eine Sperrfrist von mindestens drei Jahren des Mietverhältnisses bevor eine Kündigung wegen Eigenbedarf ausgesprochen werden kann. Zunächst muss der Vermieter vor dem Anmelden auf Eigenbedarf darauf achten, dass der Grund nicht bereits bei Vertragsabschluss bekannt war.

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