Was tun bei Zahlungsbefehl?

Was tun bei Zahlungsbefehl?

Wenn Sie den geforderten Betrag nicht anerkennen, können Sie innerhalb von 10 Tagen nach Zustellung des Zahlungsbefehls (mündlich oder schriftlich) Rechtsvorschlag erheben. Dies machen Sie beim Betreibungsamt, das den Zahlungsbefehl ausgestellt hat. Eine Begründung ist nicht erforderlich.

Wird ein Zahlungsbefehl eingetragen?

Jede Betreibung wird im Betreibungsregister vermerkt Der Eintrag erfolgt auch dann, wenn die Betreibung nicht gerechtfertigt ist. Auf dem Betreibungsregisterauszug sind alle Betreibungen der letzten fünf Jahre aufgeführt. Auch bezahlte Forderungen bleiben weiterhin im Register eingetragen.

Wann kommt ein Zahlungsbefehl?

Der Zahlungsbefehl wird dem Schuldner zugestellt und nach Ablauf der Bestreitungsfrist von 10 Tagen oder nach Erheben des Rechtsvorschlags ebenfalls dem Gläubiger. Der Zahlungsbefehl wird in der Regel vom Postbeamten zugestellt. Der Schuldner darf den Gläubiger auffordern, die Beweismittel offenzulegen.

Wer kann einen Zahlungsbefehl ausstellen?

Zuständige Behörde Wenn es sich bei der Schuldnerin um eine juristische Person handelt, reichen Sie das Gesuch beim Betreibungsamt am Sitz der Firma ein. Das Betreibungsamt stellt dann den Zahlungsbefehl (die Aufforderung, den geschuldeten Betrag zu bezahlen) aus und stellt ihn der Schuldnerin oder dem Schuldner zu.

Was passiert wenn der Zahlungsbefehl nicht zugestellt werden kann?

Wird die Betreibung nicht innert 20 Tagen bezahlt und/oder wurde der erhobene Rechtsvorschlag definitiv beseitigt, kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Es kommt somit (in den meisten Fällen) zur Pfändung. Zur Pfändung wird man vorgeladen.

Was kommt nach dem Zahlungsbefehl?

Nach Erhalt des Zahlungsbefehls hat der Schuldner 10 Tage Zeit Rechtsvorschlag zu erheben. Damit bestreitet er das Vorhandensein der Schuld. Sollte dies der Fall sein, muss der Gläubiger das Betreibungsverfahren mittels Rechtsöffnungsbegehren weiterführen und belegen, dass die Forderung tatsächlich besteht.

Wie wird der Zahlungsbefehl zugestellt?

Zahlungsbefehle werden nicht mit der normalen Post (auch nicht eingeschrieben), sondern persönlich zugestellt. Diese Zustellungen erfolgen an den Schuldner oder an einen „erwachsenen“ Mitbewohner.

Wer kann betrieben werden?

Es müssen keine besonderen Voraussetzungen für eine Betreibung erfüllt sein. In der Schweiz kann eine Betreibung völlig grundlos erfolgen. Dass heisst, in der Schweiz kann jeder jeden jederzeit betreiben.

Wie kann ich eine lohnpfändung stoppen?

Der Schuldner kann die Pfändung seines Lohns lediglich beenden, indem er die Forderungen seines Gläubigers bezahlt. Eine Chance, die Vollstreckung vorerst zu stoppen, liegt darin, mit dem Gläubiger eine Ratenzahlungsvereinbarung auszuhandeln.

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