FAQ

Was tun gegen Diskriminierung in der Schule?

Was tun gegen Diskriminierung in der Schule?

Nicht wegschauen. Hinsehen, Vorurteile und Diskriminierungen aufdecken und öffentlich machen, sind die ersten Schritte, um sie zu überwinden. Dabei können Befragungen an der Schule helfen. Sie sollten anonym und freiwillig sein, damit die Betroffenen wagen, ihre Erlebnisse zu schildern.

Was ist Diskriminierung in der Schule?

In der Schule erfahren Kinder und Jugendliche aufgrund ihrer ethnischen Herkunft, ihrer sexuellen Identität, ihrer Religion oder einer Behinderung Würdeverletzungen und Ausgrenzungen. Die ADS und andere Beratungsstellen haben unterschiedlichste Fälle von rassistischer Diskriminierung an der Schule gesammelt.

Wie viele Arten von Diskriminierung gibt es?

  • Direkte Diskriminierung.
  • Indirekte Diskriminierung.
  • Strukturelle Diskriminierung.
  • Institutionelle Diskriminierung.
  • Mehrfachdiskriminierungen und intersektionelle Diskriminierung.
  • Weiterführende Hinweise.

Was ist gesellschaftliche Diskriminierung?

Gesellschaftsstrukturelle Diskriminierung liegt dann vor, wenn etablierte Strukturen in den gesellschaftlichen Teilsystemen (Recht, Politik, Bildung, Ökonomie) direkt oder indirekt zu gruppenbezogenen Benachteiligungen führen.

Was zählt zu Diskriminierung am Arbeitsplatz?

Im Arbeitsleben darf niemand aus rassistischen Gründen oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität benachteiligt werden. Das ist im AGG geregelt. Dennoch finden in diesem Bereich viele Diskriminierungen statt.

Was ist diskriminierendes Verhalten?

Der Begriff der Diskriminierung stellt sich diesem Eindruck entgegen und markiert das diskriminierende Verhalten als unzulässige Ungerechtigkeit, gegen die sich Betroffene wehren sollten, da ihnen eine gleichwertige Behandlung zusteht. Nicht die Diskriminierten sind das Problem, sondern Diskriminierung.

Welche Rechte haben die von einer Diskriminierung Betroffenen?

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gibt den von Diskriminierungen betroffenen Arbeitnehmern eine Reihe von Rechten, nämlich ein Beschwerderecht (§ 13 AGG), ein Recht zur Leistungsverweigerung (§ 14 AGG) und schließlich einen Rechtsanspruch auf Schadensersatz und auf Entschädigung (§ 15 AGG).

Wann greift das AGG?

Das AGG gilt für alle Bereiche der Beschäftigung: beim Zugang zur Erwerbstätigkeit (Stellenausschreibung, Bewerbungsverfahren, Auswahlgespräch, Auswahlkriterien, Einstellungsbedingungen) bei der Vertragsgestaltung (Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen, Arbeitsentgelt, Zusatzleistungen, Sozialleistungen)

Was passiert bei Verstoß gegen das AGG?

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) / 3 Rechtsfolge von Verstößen gegen das AGG. Bei einem Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot kann der Benachteiligte die Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen. Sind weitere Beeinträchtigungen zu besorgen, kann er auf Unterlassung klagen.

Was steht im Gleichbehandlungsgesetz?

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) – umgangssprachlich auch Antidiskriminierungsgesetz genannt – ist ein deutsches Bundesgesetz, das „Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen …

Wen betrifft das AGG?

Alle Arbeitgeber fallen unter dieses Gesetz: Sowohl private als auch öffentlich-rechtliche Unternehmen jeglicher Art und Größe. Auch Kleinunternehmen unter fünf Mitarbeitern müssen das AGG beachten. Ebenso die Leiharbeitsfirmen. Eine Diskriminierung aus anderen Gründen ist durch das AGG nicht verboten.

Wo finde ich das AGG?

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist ein deutsches Bundesgesetz, dessen amtliche Fassung im Bundesgesetzblatt zu finden ist.

Wo sind zulässige Ungleichbehandlungen im Gesetz geregelt?

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) – Erlaubte Ungleichbehandlungen. wegen beruflicher Anforderungen (§ 8 AGG), wegen der Religion oder Weltanschauung (§ 9 AGG), wegen des Alters (§ 10 AGG).

Wann ist eine Ungleichbehandlung erlaubt?

2. Wann ist eine Ungleichbehandlung zulässig? Nicht jede Ungleichbehandlung ist verboten. Nach § 20 Absatz 1 AGG ist eine unterschiedliche Behandlung wegen einer Behinderung zulässig, wenn dafür ein sachlicher Grund vorliegt.

Was ist keine Diskriminierung?

Das Diskriminierungsverbot, auch Benachteiligungsverbot, untersagt, Menschen wegen bestimmter Merkmale oder Tatsachen ungleich zu behandeln, wenn dies zu einer Diskriminierung, also einer Benachteiligung oder Herabwürdigung einzelner führt, ohne dass es dafür eine sachliche Rechtfertigung gibt.

Welche Personengruppen genießen den Schutz des AGG?

Das AGG ist nach § 6 I AGG anwendbar für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Auszubildende, Personen, die wegen ihrer wirtschaftlichen Unselbstständigkeit als arbeitnehmerähnliche Personen anzusehen sind und Bewerberinnen und Bewerber für ein Beschäftigungsverhältnis sowie für Personen, deren Beschäftigungsverhältnis …

Wann liegt eine gemäß Paragraph 7 AGG?

(1) Beschäftigte dürfen nicht wegen eines in § 1 genannten Grundes benachteiligt werden; dies gilt auch, wenn die Person, die die Benachteiligung begeht, das Vorliegen eines in § 1 genannten Grundes bei der Benachteiligung nur annimmt.

Wann liegt eine gemäß 7 AGG verbotene Benachteiligung wegen des Alters vor?

Was bedeutet „Alter“ im Sinne des AGG? Alter im Sinne des AGG ist das Lebensalter, d.h. nicht etwa die Dauer einer Beschäftigung („Dienstalter“). Eine verbotene Benachteiligung wegen des Alters liegt vor, wenn ältere Menschen wegen ihres vorgerückten Lebensalters gegenüber Jüngeren benachteiligt werden, und/oder.

Was gehört zu den 8 Diskriminierungsmerkmalen des AGG?

Ziel des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes ist es, Benachteiligungen aus rassistischen Gründen oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.

Was ist das benachteiligungsverbot?

Arbeitgeber dürfen schwerbehinderte Beschäftigte nicht wegen ihrer Behinderung benachteiligen (§ 164 Absatz 2 SGB IX). Das heißt, der Arbeitgeber muss darlegen, dass die unterschiedliche Behandlung auf Tatsachen zurückzuführen ist, die nicht in der Behinderung liegen. …

Welche fünf Rechtfertigungsgründe für eine zulässige unterschiedliche Behandlung gibt es?

5. Rechtfertigungsgründe für eine unterschiedliche Behandlung

  • Zulässige Ungleichbehandlung wegen beruflicher Anforderungen (§ 8 AGG)
  • Zulässige Ungleichbehandlung wegen Religion oder Weltanschauung (§ 9 AGG)
  • Zulässige Ungleichbehandlung wegen des Alters (§ 10 AGG)
Kategorie: FAQ

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