Was tun wenn Amt nicht reagiert?

Was tun wenn Amt nicht reagiert?

Wenn eine Behörde nicht innerhalb der Frist antwortet, haben Sie vier Möglichkeiten: Behörde erinnern: Sie werden von FragDenStaat.de.de per E-Mail benachrichtigt, wenn Sie keine rechtzeitige Antwort erhalten haben. Sie können der Behörde dann eine Nachricht schicken, um sie an Ihren Antrag zu erinnern.

Wie reicht man Untätigkeitsklage ein?

Es ist darauf zu achten, dass die Untätigkeitsklage beim zuständigen Gericht eingereicht wird. Prinzipiell wird alles über das Verwaltungsgericht abgewickelt. Lediglich sozialrechtliche Angelegenheiten sind am Sozialgericht und Untätigkeiten in Steuerangelegenheit beim Finanzgericht einzureichen.

Was tun wenn Behörde Antrag nicht bearbeitet?

Dem Antragssteller ist anzuraten, die Behörde etwa einen Monat vor Ablauf der jweiligen Frist, noch einmal auf die Dringlichkeit sowie auf die Einreichung der Untätigkeitsklage nach Ablauf der Frist hinzuweisen. Fordern Sie die Behörde auf Ihnen die Gründe der Verzögerung mitzuteilen.

Wer kann Untätigkeitsklage einreichen?

Die Untätigkeitsklage ist statthaft, wenn die Verwaltung über einen Antrag auf Erlass eines Verwaltungsaktes oder einen Widerspruch bzw. Einspruch ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschieden hat.

Wer zahlt Untätigkeitsklage?

Entscheidet eine Behörde nicht rechtzeitig über einen Widerspruch, muss sie in jedem Fall die Kosten eines Gerichtsverfahrens Mainz. Entscheidet eine Behörde nicht rechtzeitig über einen Widerspruch, muss sie in jedem Fall die Kosten eines Gerichtsverfahrens tragen.

Wie schnell muss eine Behörde einen Antrag bearbeiten?

Für Anträge gilt nach § 88 Abs. 1 Sozialgerichtsgesetz eine „erlaubte“ Bearbeitungszeit von 6 Monaten und für Widersprüche nach § 88 Abs. 2 Sozialgerichtsgesetz eine „erlaubte“ Bearbeitungszeit von 3 Monaten.

Wie lange darf die Bearbeitung von Anträgen dauern?

Wenn einer Behörde alle notwendigen Unterlagen vorliegen, so hat sie eine maximale Bearbeitungszeit von sechs Monaten für Ihren Antrag – auch für den Überprüfungsantrag. Für einen Widerspruch hat Sie eine maximale Bearbeitungszeit von 3 Monaten.

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