Was tun wenn Arbeitgeber kein Lohn zahlt?
Was tun, wenn der Arbeitgeber nicht zahlt?
- den Arbeitgeber schriftlich oder mündlich zur Zahlung auffordern und eine Frist zur Zahlung setzen,
- den Arbeitgeber abmahnen,
- die Arbeitsleistung verweigern,
- Zinsen verlangen,
- Schadensersatz verlangen,
- eine Klage auf Zahlung erheben,
- Arbeitslosengeld beantragen,
Kann Arbeitgeber Gehalt kürzen bei Krankheit?
Ein Lohnabzug bei Krankheit ist nicht erlaubt. Die Kürzung darf für jeden Tag der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit ein Viertel des Arbeitsentgelts, das im Jahresdurchschnitt auf einen Arbeitstag entfällt, nicht überschreiten. “
Ist ein Arbeitgeber das Gehalt ihrer Angestellten zu kürzen?
Es ist keine Seltenheit, dass Arbeitgeber das Gehalt ihrer Angestellten kürzen. Dies ist jedoch nur in wenigen Fällen auch zulässig. In der Regel gilt, dass ein Abzug vom Lohn bis zum nicht pfändbaren Einkommen laut Arbeitsrecht nicht stattfinden darf.
Ist der Arbeitgeber abgemahnt worden?
Ist der Arbeitgeber abgemahnt worden, erhöht sich das Risiko einer Kündigung der jeweiligen Mitarbeiter, bei denen er den Lohn zurückbehalten hat. Wurde das Gehalt für eine erhebliche Dauer oder in erheblicher Höhe nicht (vollständig) gezahlt, ist der Arbeitnehmer nach erfolgloser Abmahnung berechtigt, das Arbeitsverhältnis fristlos zu kündigen.
Kann der Arbeitnehmer sich auf ein geringeres Gehalt einlassen?
Auf ein geringeres Gehalt muss der Arbeitnehmer sich allerdings nur einlassen, wenn der Arbeitnehmer sich seine Arbeitszeit selbst frei einteilen konnte. Hat er hingegen nur zu wenig gearbeitet, da sein Arbeitgeber ihn nicht ausreichend beschäftigt hat, darf der Lohn nicht gekürzt werden ( § 615 BGB ).
Ist der Arbeitnehmer verpflichtet sein Gehalt in Vorleistung zu zahlen?
Üblicherweise ist der Arbeitgeber verpflichtet, dem Arbeitnehmer am Monatsende sein Gehalt für die Leistungen im vorangegangenen Monat auszuzahlen. Der Arbeitnehmer tritt daher mit seiner Arbeitsleistung erst einmal in Vorleistung und darf regelmäßig darauf vertrauen, auch entsprechend der erbrachten Leistung vergütet zu werden.