Was tun wenn die Nachbarn trampeln?

Was tun wenn die Nachbarn trampeln?

Versuchen Sie zunächst mit Ihrem Nachbarn zu sprechen, bitten Sie um Rücksicht. Hilft das nicht, so sollten Sie den Vermieter über den Mangel informieren, eine Frist zur Beseitigung der Störung setzen.

Wie sagt man dem Nachbarn dass sie trampeln?

Bitten Sie um Rücksicht und führen Sie am besten Gründe an, warum Sie das Getrampel stört. Menschen gehen bereitwilliger auf einen Vorschlag ein, wenn er mit einer Begründung einhergeht. Hilft das Gespräch nichts, fragen Sie andere Nachbarn, ob auch sie das Stampfen hören und sich eventuell ebenfalls gestört fühlen.

Was tun gegen Trittschall von unten?

In Neubauten wird Trittschallgeräuschen in der Regel bereits im Unterlagsboden oder mit einem anderweitigen Deckenaufbau entgegengetreten. Diese Massnahme erfolgt durch das Einbringen einer Schicht mineralischer Fasern oder Schaumkunststoffe (z.B. Polyurethan-Hartschaum oder Polystyrol).

Was tun wenn Obermieter zu laut?

Permanente Lärmbelästigung kann jedoch einen Wohnungsmangel darstellen. Der Vermieter muss also handeln. Je nach Art der Lärmbelästigung kann er den rücksichtslosen Nachbarn abmahnen, ordentlich oder sogar fristlos kündigen. Anstelle des Vermieters kann sich der Mieter auch an das Ordnungsamt oder die Polizei wenden.

Wie kann man Trittschall vermeiden?

Geklebte Textilbeläge lassen sich vorzugsweise zur Minderung beider Schallarten, d. h. Raum- und Trittschall, einsetzen. Das vollflächige Kleben verleiht anderen Belagsvarianten wie populären Designböden aber ebenfalls mehr Stabilität und reduziert die anfallenden Geräusche.

Was hilft gegen Trittschall von oben?

Die einfachste Lösung gegen Trittschall von oben wäre oft ein Teppichboden im oberen Stockwerk. Wenn der Nachbar dabei nicht mitspielt, ist auch das Abhängen der Decke eine Möglichkeit für den nachträglichen Lärmschutz in der Wohnung.

Was kann man machen wenn der Nachbar ständig Ärger macht?

Der Nachbar hat unmittelbar gegen den Ruhestörer einen Anspruch auf Unterlassung (§ 862 BGB). Ein sich gestört fühlender Mieter kann sich darüber hinaus an seinen Vermieter wenden, denn eine unzumutbare Nutzungsbeeinträchtigung durch Lärm begründet einen Sachmangel der Mietsache.

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