Was tun wenn Erben unbekannt?
Vordringliche Aufgabe eines Nachlasspflegers ist es, den Nachlass zu sichern und zu verwalten. Ist der Erbe unbekannt, wird dem Nachlasspfleger auch die Ermittlung der Erben übertragen. Mit dieser Aufgabe wird der Nachlasspfleger in aller Regel professionelle Erbenermittler beauftragen.
Wie werden Erben gefunden?
Für die Erbenermittlung sind zumeist Nachlassgericht oder eingesetzter Nachlasspfleger zuständig. In aller Regel bedarf es hierzu keines gesonderten Antrages durch einen etwaigen Betreuer des Verstorbenen oder bereits bekannter Erben. Die Einsetzung eines berufstätigen Erbenermittlers ist hingegen nicht vorgesehen.
Was ist mit dem Anfall des Erbes gemeint?
Grundsätzlich wird allen Erben mit dem Anfall des Erbes das Recht eingeräumt, die Erbannahme oder aber -ausschlagung zu erklären. Der Anfall des Erbes tritt ab Kenntnisnahme der Erbberechtigung ein. Das meint nicht automatisch den Zeitpunkt des Versterbens des Erblassers.
Wie kann ich die Erbschaft annehmen?
Wollen Sie die Erbschaft annehmen, können Sie diese Ausschlagungsfrist einfach verstreichen lassen, ohne aktiv zu werden. Nach Ablauf der Frist ohne erfolgte Erbausschlagung gilt das Erbe als angenommen. Grundsätzlich muss man ein Erbe nicht annehmen.
Kann man das Erbe nicht ausschlagen?
Wollen Sie das Erbe nicht ausschlagen, sondern annehmen, bedarf es hierzu in aller Regel keiner gesonderten schriftlichen Annahmeerklärungen bezüglich der Erbschaft. Sie müssen das Gericht damit also nicht darüber in Kenntnis setzen, sondern können einfach die für die Erbausschlagung gesetzte Frist verstreichen lassen.
Wie geht es mit der Erbschaft anzunehmen?
Sie können ein Erbe nicht unter Vorbehalt zunächst annehmen und später dann doch ausschlagen. Hier gilt: Entweder ganz oder gar nicht. Ist die Erbannahme erst einmal fix, besteht zudem auch nicht mehr die Möglichkeit, es nachträglich doch noch auszuschlagen (§ 1943 BGB). Erbschaft angenommen – Wie gehts weiter? Erbe angenommen: Was folgt dann?