Was tun wenn Flug storniert wurde?

Was tun wenn Flug storniert wurde?

Ticketerstattung

  1. Bei einer Annullierung des Fluges können Sie vom Vertrag zurücktreten und die Erstattung des Flugpreises verlangen. Wenden Sie sich dazu aktiv an die Airline.
  2. Wurde schon ein erster Teil-Flug durchgeführt und der Anschlussflug annulliert, können Sie die Rückbeförderung zu Ihrem Startpunkt verlangen.

Wie lange hat eine Fluggesellschaft Rückerstattung?

Dabei ist klar festgelegt, dass Rückzahlungen bei individuell geplanten Flugreisen binnen sieben Tagen erfolgen müssen. Diese Frist beginnt zu dem Zeitpunkt, in dem die Zahlungsaufforderung bei der Fluggesellschaft eingeht.

Warum wurde mein Flug umgebucht?

Häufig stellen Fluggesellschaften auch kurzfristig fest, dass sie ihren geplanten Flugplan nicht einhalten können oder dass sie mehr Tickets verkauft haben als Plätze vorhanden sind. Oft werden dann Passagiere auf andere Flüge umgebucht oder die Flugzeiten geändert.

Welche Rechte habe ich bei Flugstornierung?

Wird Dein Flug gestrichen, kannst Du Dir den Ticketpreis voll erstatten oder Dich anderweitig befördern lassen. Erfährst Du weniger als zwei Wochen vor Abflug von der Annullierung, kannst Du bis zu 600 Euro Entschädigung bekommen. Es gibt eine Ausnahme: Der Flug wurde wegen außergewöhnlicher Umstände annulliert.

Wie kurzfristig kann ein Flug annulliert werden?

erst am Flughafen von der Annullierung, können wenige Stunden reichen. Nach erfolglosem Ablauf dieser Frist dürfen Sie selbst einen Ersatzflug bei einem anderen Flugunternehmen buchen und die Kosten als Aufwendungsersatz für die Selbsthilfe geltend machen.

Bis wann kann ein Flug umgebucht werden?

Eine Umbuchung des Fluges ist bis spätestens einen Tag vor dem Abflug möglich. Je nach Flug und Tarif fallen Gebühren zwischen 80 € und 180 € an, was vom jeweiligen Tarif und Flugziel abhängig ist. Der tatsächliche Betrag wird während des Umbuchungsvorgangs angezeigt.

Wer zahlt bei Flugstornierung?

Wenn der Flug annulliert wird oder sich deutlich verspätet, muss die Fluggesellschaft laut EU-Verordnung für sogenannte Betreuungsleistungen der betroffenen Passagiere aufkommen – unabhängig davon, ob die Fluggesellschaft für die Verspätung direkt verantwortlich oder durch Umstände wie einen Fluglotsenstreik nur …

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