Was tun wenn Kind krank ist und ich arbeiten muss?
Wenn Ihr Kind krank ist und Sie deshalb nicht zur Arbeit erscheinen können, müssen Sie dies dem Arbeitgeber so schnell wie möglich melden – wie wenn sie selbst krank wären. Außerdem brauchen Sie unbedingt ein Attest, das bestätigt, das Ihr Kind krank ist.
Wie lange darf man wegen krankem Kind zuhause bleiben?
Bei mehr als zwei Kindern besteht Anspruch auf maximal 25 Tage. Für Alleinerziehende gelten jeweils doppelt so viele Tage, also pro Kind und Jahr 20 Tage bzw. bei mehreren Kindern 50 Tage. Unter bestimmten Umständen bezahlt der Arbeitgeber das volle Gehalt weiter.
Wie wird Kind krank bezahlt?
Nach § 45 im Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch (SGB V) muss die Krankenkasse einem Arbeitnehmer Krankengeld zahlen, wenn er nicht arbeiten kann, weil sein Kind krank ist. Das bedeutet: Der Arbeitnehmer bekommt während dieser Zeit 70 Prozent seines Bruttogehalts und höchstens 90 Prozent seines Nettogehalts.
Was zahlt der Arbeitgeber bei Kinderkrankengeld?
Gesetzlich Versicherte haben unter den in Paragraf 45 SGB V beschriebenen Bedingungen Anspruch auf Kinderkrankengeld. Es beträgt in der Regel 70 Prozent des Bruttoverdienstes, maximal aber 90 Prozent des Nettoverdienstes.
Wie lange ist die freie Zeit für das Kind krank?
Bis zu drei freie Tage, wenn das Kind krank ist. Der Arbeitgeber hat Arbeitnehmern/innen mit Familienpflichten gegen Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses die zur Betreuung kranker Kinder erforderliche Zeit im Umfang bis zu drei Tagen freizugeben (Art. 36 Abs. 3 ArG). Als Familienpflichten gelten «die Erziehung von Kindern bis 15 Jahren sowie die
Ist ein Kind krank und will nicht zur Arbeit gehen?
Wird ein Kind krank, ist das ganze schöne Gleichgewicht dahin. Kita und/oder Tagesmutter wollen wegen Ansteckungsgefahr keine kränkelnden Kinder und Frau kann nicht zur Arbeit gehen. Und erst recht bei hohem Fieber oder unklaren Beschwerden braucht es einen Arztbesuch – wer kann und will da als Mutter…
Was gilt laut Arbeitsrecht für kranke Kinder?
Das gilt laut Arbeitsrecht, wenn Ihr Kind krank ist Bis zu drei freie Tage, wenn das Kind krank ist. Der Arbeitgeber hat Arbeitnehmern/innen mit Familienpflichten gegen Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses die zur Betreuung kranker Kinder erforderliche Zeit im Umfang bis zu drei Tagen freizugeben (Art. 36 Abs. 3 ArG).
Kann das Kind nicht in die Schule gehen?
Wenn das Kind erkrankt und nicht in die Schule gehen kann, so bringt es den Tagesablauf der Eltern durcheinander. Die Eltern oder zumindest eines der Elternteile muss dann zu Hause bleiben und sich um das Kind kümmern. Und das ist auch ihr gutes Recht.