Was tun wenn man alleinerziehend wird?
Sozialhilfe können Alleinerziehende beantragen, wenn sie nicht berufstätig sein können. Alleinerziehenden, die Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe erhalten, steht zusätzlich der sogenannte Mehrbedarfszuschlag für ihre Kinder zu. Er richtet sich nach dem Alter und der Anzahl der Kinder.
Wo bekomme ich Hilfe als Alleinerziehende Mutter?
Liegt eine finanzielle Notlage vor, können alleinerziehende Mütter Hilfe bei Stiftungen, wie der Bundesstiftung Mutter und Kind oder aus Kirchenfonds erhalten.
Wie viel Geld bekommt eine Alleinerziehende Mutter mit 2 Kindern?
Höhe des Mehrbedarfs nach Anzahl und Alter der Kinder
| Alter der Kinder | Mehrbedarf in % | Betrag |
|---|---|---|
| 2 Kinder unter 16 Jahren | 36 % | 160,56 Euro (161,64 Euro) |
| 2 Kinder über 16 Jahren | 24 % | 107,04 Euro (107,76 Euro) |
| 1 Kind über 7 und 1 Kind über 16 Jahren | 24 % | 107,04 Euro (107,76 Euro) |
| 3 Kinder | 36 % | 160,56 Euro (161,64 Euro) |
Was habe ich für Rechte als Alleinerziehende Mutter?
Alleinerziehende haben das Recht auf Unterhaltsvorschuss, wenn das andere Elternteil nicht oder nicht genug Unterhalt zahlt. Der Unterhaltsvorschuss beträgt für Kinder bis unter 6 Jahren 152 Euro monatlich, Kinder im Alter von 6 bis 12 Jahren erhalten 201 Euro monatlich und Kinder bis 18 bekommen 268 Euro monatlich.
Kann das Jugendamt mir helfen eine Wohnung zu finden?
Das Gesundheitsamt, das Jugendamt oder Mütterberatungsstellen helfen bei der Vermittlung und der Klärung finanzieller Fragen. Mutter-Kind-Heime stellen lediglich eine vorübergehende Lösung dar und es gibt spezielle Regeln in den unterschiedlichen Einrichtungen.
Wo bekommt man Unterstützung für eine Wohnung?
Wenn Sie in Ihrem eigenen Haus oder in Ihrer eigenen Eigentumswohnung wohnen und Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben, kann Ihr Jobcenter Sie ebenfalls finanziell unterstützen. Beispielsweise kann es, wie bei einer Mietwohnung, die Kosten für Unterkunft und Heizung übernehmen.
Was ist wenn Alleinerziehende Mutter ins Krankenhaus muss?
Sollten Sie keine Betreuung organisieren können, wenden Sie sich an Ihr Jugendamt vor Ort. Die Mitarbeiter werden Sie beraten, und es wird geprüft, welche Möglichkeiten es gibt und ob Ihnen Unterstützungsleistungen zur Betreuung Ihres Kindes in Notsituationen gewährt werden können (§ 20 SGB VIII).