Was tun wenn man kein Geld fur die Beerdigung hat?

Was tun wenn man kein Geld für die Beerdigung hat?

Was ist zu tun, wenn Sie kostentragungspflichtig sind, aber kein Geld haben, um die Kosten der Bestattung zu zahlen? In diesem Fall können Sie eine Sozialbestattung beantragen. Wenden Sie sich dafür an das zuständige Sozialamt.

Wo bekomme ich Geld für Beerdigung?

Eine Sozialbestattung bedeutet, dass die Kosten für eine Bestattung von dem für den Sterbeort zuständigen Sozialamt übernommen werden. Denn üblicherweise sind die Angehörigen des Verstorbenen per Gesetz dazu verpflichtet, die Kosten der Bestattung zu tragen.

Was muss man für die Bestattung der Beerdigung aufkommen?

Wer für die die Beerdigungskosten aufkommen muss, muss für die Kosten einer standesgemäßen Beerdigung aufkommen. Hierunter fallen normalerweise die folgenden Aufwendungen: Bestattungsunternehmen, Erstanlage der Grabstätte. Kosten für Erdbestattung/Feuerbestattung. Grabstein. Übliche kirchliche / bürgerlicher Feier. Trauerkleidung des Verstorbenen.

Wer trägt die Kosten der Beerdigungskosten?

Beerdigungskosten – wer zahlt? Im BGB § 1968 wird die Kostentragungspflicht einer Bestattung geregelt. Hier heißt es: „Der Erbe trägt die Kosten der Beerdigung des Erblassers.“ Das bedeutet, dass der oder die Erben die Kosten der Bestattung tragen müssen.

Wie müssen die Erben für die Beerdigungskosten aufkommen?

Zunächst einmal müssen die Erben für die Beerdigungskosten aufkommen. Dies ergibt sich aus der Vorschrift von § 1968 BGB. Wer Erbe ist, richtet sich zunächst einmal nach dem Testament des Verstorbenen beziehungsweise einer anderen letztwilligen Verfügung. Sofern eine solche nicht vorhanden ist, greift die gesetzliche Erbfolge.

Was ist ein Sonderfall für die Beerdigungskosten?

Sonderfall: Vorsätzliche oder fahrlässige Tötung des Verstorbenen. In diesem Fall muss diese Person für die Beerdigungskosten aufkommen. Dies ergibt sich aus § 844 BGB. Typische Beispiele sind etwa der Tod durch eine unerlaubte Handlung wie die schuldhafte Verursachung eines Verkehrsunfalls bzw.

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