Was uberpruft das Berufungsgericht?

Was überprüft das Berufungsgericht?

Das Berufungsgericht überprüft die erstinstanzliche Beweiswürdigung demnach insbesondere auf ihre Nachvollziehbarkeit anhand allgemeiner Denkgesetze, auf innere Schlüssigkeit und Widerspruchsfreiheit sowie auf Vollständigkeit und Überzeugungskraft.

Bei welchem Gericht muss Berufung eingelegt werden?

Urteile des Amtsgerichts oder des Landgerichts können mit dem Rechtsmittel der Berufung angefochten werden. Bei Urteilen des Amtsgerichts muss die Berufung beim Landgericht, bei Urteilen des Landgerichts muss die Berufung beim Oberlandesgericht eingelegt werden.

Was ist das Berufungsgericht?

Die Berufung ist ein Rechtsmittel zur Überprüfung eines Gerichtsurteils durch ein übergeordnetes Gericht. Das Berufungsgericht kann dies von sich aus jedoch nicht. Das erstinstanzliche Urteil kann nur innerhalb einer bestimmten Frist und Form mit der Berufung angegriffen werden.

Was passiert bei einer Berufungsverhandlung?

Nach dem Beginn der Berufungsverhandlung werden das angefochtene Urteil und ein Bericht über die Strafsache vorgelegt. Dann legen Sie die Berufung und ihre Begründung vor. Falls weder Sie noch Ihr Verteidiger anwesend sind, übernimmt dies der vorsitzende Richter.

Wo lege ich Berufung in Strafsachen ein?

(1) Die Berufung muß bei dem Gericht des ersten Rechtszuges binnen einer Woche nach Verkündung des Urteils zu Protokoll der Geschäftsstelle oder schriftlich eingelegt werden.

Kann eine Berufung was bringen?

Zudem bewirkt die Berufung, dass die Verhandlungssache zur Entscheidung an eine höhere Instanz weitergegeben wird („Devolutiveffekt“). Bei diesem Berufungsverfahren vor dem Landgericht wird die ganze Verhandlung nochmal durchgefüht – einschließlich Beweisaufnahme und Tatsachenüberprüfung.

Was beträgt die Berufungsfrist bei der Berufung vor dem Landgericht?

Die Berufungsfrist beträgt 1 Monat bei Berufung vor der dem Landgericht. (© thomasagstenkemp/ Fotolia.com) Als „Berufung“ wird ein Rechtsmittel bezeichnet, mit dessen Hilfe es möglich ist, gegen ein gerichtliches Urteil vorzugehen.

Ist eine Berufung gegen das landesgerichtliche Urteil möglich?

Mit einer Berufung gegen das landesgerichtliche Urteil kann das Oberlandesgericht in zweiter Instanz befasst werden. In besonders wichtigen Fällen – in denen Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung zu lösen sind – ist mit der Revision ein Rechtszug an den Obersten Gerichtshof möglich.

Wie wird die Berufung beim Berufungsgericht eingelegt?

Die Berufung wird durch Einreichung einer Berufungsschrift beim Berufungsgericht (= iudex ad quem) eingelegt (§ 519 Abs. 1 ZPO).

Wie geht eine Berufung an den Obersten Gerichtshof?

Eine Berufung geht an das übergeordnete Landesgericht, das durch einen Berufungssenat in zweiter Instanz entscheidet. In besonders wichtigen Fällen – in denen Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung zu lösen sind – ist gegen die Entscheidung der 2. Instanz mit der Revision ein weiteres Rechtsmittel an den Obersten Gerichtshof möglich.

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