Was übernimmt die Car Garantie?
Im Reparaturfall kommt CarGarantie für die vollen Lohnkosten auf, selbstverständlich auch dann, wenn an Ihrem Fahrzeug mehrfach Schäden auftreten. Die Regulierung der Lohn- und Materialkosten erfolgt maximal bis zum Zeitwert des Fahrzeugs zum Zeitpunkt des Schadenfalls.
Wie lange Garantie auf Auto?
Zwei Jahre Neuwagengarantie ist bei deutschen Autohersteller üblich. Dass da noch Spielraum ist, zeigt ein Blick ins Ausland: Dort gibt es meist vier Jahre, bei asiatischen Herstellern sogar oft bis zu sieben Jahre für Mängel gerade.
Habe ich Garantie beim Gebrauchtwagenkauf?
Die gesetzliche Gewährleistung beim Gebrauchtwagenkauf beträgt zwei Jahre. Innerhalb dieser Zeit haftet der Händler dafür, dass das Auto beim Kauf frei von Mängeln war. Für solche Schäden haftet er dann in der Folge nicht mehr, weil sie dem Käufer bekannt waren.
Kann man als gewerblicher Verkäufer Garantie ausschließen?
Wenn Sie als gewerblicher Verkäufer Waren an private Käufer verkaufen (sog. Verbrauchsgüterkauf), können Sie die gesetzliche Gewährleistung nicht völlig ausschließen. Bei Neuwaren kann die gesetzliche Gewährleistungsfrist von zwei Jahren nach § 475 Abs. 2 BGB überhaupt nicht ausgeschlossen oder verkürzt werden.
Wie lange haftet ein Autohändler für Gebrauchtwagen?
Sofern der Verkauf eines gebrauchten Fahrzeuges zwischen einem Händler bzw. Unternehmer und einer Privatperson stattfindet, darf die Haftung nicht ausgeschlossen werden. Der Verkäufer haftet für mindestens ein Jahr für alle Mängel, die der Wagen zum Übergabezeitpunkt hatte.
Wann erlischt die Garantie?
Wie lange gilt die Gewährleistung? Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Gewährleistung von zwei Jahren. Nach sechs Monaten kann der Händler allerdings die sogenannte Beweislastumkehr geltend machen. Dann muss der Kunde beweisen, dass der Schaden bereits beim Kauf des Produkts bestand.
Wann läuft eine Garantie ab?
§ 438 Abs. 1 Nr. 3 beträgt die Verjährung für Mängelrecht regelmäßig zwei Jahre und beginnt nach § 438 II BGB mit der Ablieferung der Kaufsache. Das bedeutet, wenn Sie einem Ihrer Kunden eine Ware liefern, beginnt die Gewährleistungsfrist mit dem Tag der Ablieferung beim Käufer.