Was umfasst der Markenschutz?
Schutzfähig sind Zeichen, die geeignet sind, Waren und/oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Das können beispielsweise Wörter, Buchstaben, Zahlen, Abbildungen, aber auch Farben, Hologramme, Multimediazeichen und Klänge sein.
Was fällt unter Markenrecht?
„Als Marken können alle Zeichen, insbesondere Wörter einschließ lich Personennamen, Abbildungen, Buchstaben, Zahlen, Klänge, dreidimensionale Gestaltungen einschließlich der Form einer Ware oder ihrer Verpackung sowie sonstige Aufmachungen einschließlich Farben und Farbzusammenstellungen geschützt werden, die geeignet …
Wie funktioniert Markenrecht?
Markenschutz entsteht mit Eintragung der Marke in das Register. Die Schutzdauer beginnt mit dem Anmeldetag und beträgt zunächst zehn Jahre. Durch Zahlung der Verlängerungsgebühr kann sie um jeweils weitere zehn Jahre verlängert werden.
Was gilt als Marke?
Begriff: Eine Marke kann als die Summe aller Vorstellungen verstanden werden, die ein Markenname (Brand Name) oder ein Markenzeichen (Brand Mark) bei Kunden hervorruft bzw. beim Kunden hervorrufen soll, um die Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden.
Was fällt nicht unter den Markenschutz?
Nicht schutzfähig nach § 3 II MarkenG sind Zeichen, die ausschließlich aus einer Form bestehen, 1. die durch die Art der Ware selbst bedingt ist. Dies ist der Fall, wenn die Form des Zeichens die betreffende Ware erst als eine Ware einer bestimmten Gattung klassifiziert.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein damit eine Leistung durch das Markenrecht geschützt ist?
Welche Voraussetzungen formell genau erfüllt sein müssen, ist in § 36 MarkenG zur Prüfung der Anmeldungserfordernisse definiert: Alle erforderlichen Unterlagen liegen vor und diese entsprechen den Vorgaben. Gebühren sind in ausreichender Höhe bezahlt. Anmelder ist dazu berechtigt, Inhaber einer Marke zu sein.
Wer ist Markeninhaber?
für eingetragene und angemeldete Marken geregelt in § 7 des Markengesetzes: bei Markeninhabern kann es sich um natürliche Personen, juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften (z.B. OHG, KG) handeln; im Hinblick auf nicht eingetragene und notorisch bekannte Marken existiert keine ausdrückliche …
Welche Arten von Marken gibt es?
Die gängigsten Markenformen sind:
- Wortmarken.
- Wortbildmarken.
- Bildmarken.
- Formmarken (Körperliche oder dreidimensionale Marken)
- Farbmarken.
- Klangmarken.
- Hologrammmarken.
- Positionsmarken.