Was verdient ein EU Kommissar netto?
Gehalt. Der Basislohn eines EU-Kommissars beträgt 112,5 % des höchsten EU-Beamten (Grad 16), 19.909,89 Euro im Monat ohne Zulagen. Die Präsidentin erhält 138 % (24.422,80 Euro), Vizepräsidenten 125 % (22.122,10 Euro) und Hohe Vertreter 130 % (23.006,98 Euro).
Was sind Kommissionsmitglieder?
Seit der EU-Erweiterung 2004 entsendet jeder der Mitgliedstaaten einen Staatsangehörigen als Kommissionsmitglied. Eines der Kommissionsmitglieder nimmt als Präsident der Europäischen Kommission eine Leitungs- und Sprecherfunktion ein, ansonsten ist jedem Kommissar ein bestimmtes politisches Ressort zugeordnet.
Wie hoch ist der Gehalt der EU-Kommission?
Der Präsident der EU-Kommission geht mit einem Monatsgehalt von rund 30.570 Euro nach Hause. Die Kommissare verdienen ein Brutto-Monatsgehalt von etwa 20.000 Euro. Wie hoch sind die Einkommen der anderen EU-Beamte und wie wird man eigentlich Beamter der Europäischen Kommission? Wie wird man Beamter der Europäischen Kommission?
Wie hoch ist das Gehalt eines Beamten der EU-Kommission?
Das Gehalt eines Beamten der EU-Kommission liegt zu Anfang der Karriere als Beamter auf Lebenszeit bei etwa 2.640 Euro und kann sich im Laufe der Jahre bis zu rund 18.370 Euro steigern. Dazu kommen allerdings noch Zuschläge wie Haushaltszulage, Kinderzulage, Auslandszulage und andere.
Wie leitet die Kommission die Arbeit der Kommission?
Im Rahmen seiner organisatorischen Befugnisse leitet der Kommissionspräsident die Arbeit der Kommission und beruft die Sitzungen des Kollegiums ein. Nach Art. 17 Abs. 6 EU-Vertrag legt er „die Leitlinien fest, nach denen die Kommission ihre Aufgaben ausübt“; er hat also eine Richtlinienkompetenz.
Wie kann der Kommissionspräsident die Kommission entlassen?
Der Kommissionspräsident hat allerdings die Möglichkeit, den Hohen Vertreter ebenso wie andere Kommissionsmitglieder zu entlassen. Anders als nationale Regierungschefs, die meistens selbst die Kompetenz haben, die Minister ihrer Regierung zu ernennen, hat der Kommissionspräsident bei der Auswahl der Kommissionsmitglieder nur begrenzte Befugnisse.