Was verdient ein Zollbeamter im mittleren Dienst?

Was verdient ein Zollbeamter im mittleren Dienst?

Dein Gehalt als Beamter im mittleren Zolldienst liegt zu Beginn in A6 mit der Erfahrungsstufe 1. Ab April 2019 bekommst du dort laut Bundesbesoldungsgesetz rund 2390 Euro. In den folgenden Jahren durchläufst du alle Erfahrungsstufen und landest irgendwann in der höchsten Erfahrungsstufe 8.

Was muss man als Zoll machen?

Beamtenausbildung beim Zoll – Die klassische Zollausbildung

  • Realschulabschluss oder mindestens einen Hauptschulabschluss und eine abgeschlossene, mindestens zweijährige Ausbildung (mittlerer Dienst) bzw.
  • Deutsche Staatsangehörigkeit oder Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaats der EU.

Was muss man alles beim Zoll machen?

Der Zoll …

  • kontrolliert die Ein- und Ausfuhr von Waren, erhebt Zollabgaben und setzt internationale Abkommen um.
  • treibt Verbrauchsteuern für den Bund ein (z.
  • bekämpft Schwarzarbeit und Lohndumping.
  • besitzt bei der Bekämpfung von Zoll- und Steuerkriminalität auch polizeiliche Befugnisse.

Wann zahlt Zoll Gehalt?

Schon bei der Zoll-Ausbildung gibt’s Gehalt, schließlich bist Du schon währenddessen Beamter auf Widerruf. Pro Monat bekommst Du ca. 1

Warum sollte man Zollbeamter werden?

Dadurch leisten Zollbeamte einen wichtigen Beitrag zur Inneren Sicherheit in Deutschland und zur finanziellen Leistungsfähigkeit des Bundes. Die heutige Zollverwaltung ist in drei Verwaltungsstufen aufgebaut. 39.000 Personen beim Zoll im Öffentlichen Dienst beschäftigt.

Was brauche ich alles um Zollbeamter zu werden?

Überblick: Die wichtigsten Infos zur Karriere beim Zoll: Wer in den mittleren Dienst möchte, der braucht mindestens einen qualifizierenden Hauptschulabschluss, einen Hauptschulabschluss mit einer Berufsausbildung oder einen Realschulabschluss. Für das duale Studium muss man Abi oder Fachabitur haben.

Welche Fächer braucht man beim Zoll?

Unterrichtsinhalte sind:

  • Berufliche Grundbildung einschließlich Informationstechnik.
  • Vollzugsrecht.
  • Recht des grenzüberschreitenden Warenverkehrs.
  • Zolltarifrecht.
  • Verbrauchsteuerrecht.
  • Allgemeines Steuerrecht, Vollstreckungsrecht.
  • Strafrecht, Recht der Ordnungswidrigkeiten.
  • Sozialversicherungsrecht und.

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