Was versteht das BGB unter dem Begriff Anspruch?
Recht, von einem anderen ein (aktives) Tun oder ein Unterlassen zu verlangen (§ 194 BGB).
Was bedeutet Zeit in Anspruch nehmen?
Zeit in Anspruch nehmen – Synonyme bei OpenThesaurus. endlos dauern · (sich) (endlos) in die Länge ziehen · jeden zeitlichen Rahmen sprengen · (sehr viel) Zeit erfordern (variabel) · (sehr viel) Zeit in Anspruch nehmen (variabel) · dauern (gesprochene Sprache, mit langgezogenem ‚au‘) (ugs.) · dauern und dauern (ugs.)
Wird Zeit in Anspruch nehmen?
(eine Zeit) brauchen · (eine Zeit) dauern · (Zeit) erfordern · (sich) erstrecken (über) · (Zeit) in Anspruch nehmen · (eine Zeit) währen (geh.)
Was versteht man unter Geltendmachung?
Die Geltendmachung solle den Schuldner möglichst zeitnah zur Prüfung veranlassen, ob er der Forderung entsprechen wolle. Gehe es um einen Zahlungsanspruch, müsse der Anspruch grundsätzlich nach Grund und Höhe deutlich bezeichnet werden. Zudem müsse der Gläubiger Erfüllung verlangen.
Was ist ein Anspruch an jemanden?
1. oft Pl; ein Anspruch (an jemanden / etwas) (oft relativ hohe) Erwartungen od. Forderungen, die man in Bezug auf jemanden hat : Er stellt hohe Ansprüche an seine Mitarbeiter
Was sind die Synonyme zu Anspruch?
Synonyme zu Anspruch. Info. Anforderung, Anwartschaft, Forderung; (bildungssprachlich) Prätention. → Zur Übersicht der Synonyme zu Anspruch.
Was ist Anspruch in der Rechtswissenschaft?
Als Anspruch bezeichnet die Rechtswissenschaft das Recht, von einem anderen ein Tun, ein Dulden oder ein Unterlassen zu verlangen. Der Anspruch gehört wie die Persönlichkeits-, Sachen- und Gestaltungsrechte zu den subjektiven Rechten. Im Gegensatz zum objektiven Recht geben diese dem Einzelnen eine konkrete Rechtsmacht.
Welche Bedeutung hat das Anspruch für das Zivilrecht?
Die Bedeutung des Anspruchs für das Zivilrecht wird deutlich, wenn das gesamte Zivilrecht als Anspruchssystem begriffen wird. Dem liegt die Auffassung zugrunde, dass die römisch-rechtlich geprägte Lehre vom Anspruch ein Schlüssel zum Verständnis für die Anwendung der zivilrechtlichen Gesetze, insbesondere des BGB, darstellt.