Was versteht man unter bauerwartungsland?
Bauerwartungsland bezeichnet Grundstücke und Flächen, bei denen aufgrund ihrer Merkmale von einer zukünftigen baulichen Nutzbarkeit auszugehen ist.
Was gehört alles zur Erschließung?
Im Einzelnen gehört zu der Erschließung der Anschluss an das öffentliche Straßen- und Wegenetz sowie an das Versorgungsnetz: Abwasseranschluss. Elektrizitätsanschluss. verkehrsgerechte Anbindung an eine Straße.
Wie ist Bauerwartungsland zu bewerten?
Bauerwartungsland ist wertvoller als Ackerland und weniger Wert als Rohbauland, da die bauliche Nutzung noch nicht zu 100 % sicher ist. Baureifes Land ist noch wertvoller und ungefähr um 30 bis 60 % teurer als Bauerwartungsland.
Was darf man auf Bauerwartungsland bauen?
Kurz zusammengefasst: Das sollten Sie beim Erwerb von Bauerwartungslandes beachten. Zwar kann die Gemeinde eine künftige Bebauung laut Flächenplan beabsichtigen. Sofern es sich aber nicht um ausgewiesenes Bauland handelt, dürfen Sie die Fläche nicht bebauen. Bauerwartungsland ist in der Regel nicht erschlossen.
Was ist die Bebaubarkeit eines Grundstücks?
Bebaubarkeit des Grundstücks. Wenn Sie planen, ein Gebäude (z.B. ein Wohnhaus) auf Ihrem Grundstück zu errichten, sollten Sie bereits vor dem Erwerb des Grundstücks sicherstellen, dass Sie darauf auch wirklich bauen dürfen. Dazu ist eine planungs- und bauordnungsrechtliche Beurteilung des Grundstücks notwendig.
Wie steigert sich der Grundstückswert?
Berücksichtigt wird bei der Berechnung des Grundstückswerts aber, welche Möglichkeiten und Potenziale das jeweilige Grundstück hat, also zum Beispiel die Beschaffenheit des Bodens: Ist er verunreinigt, wirkt sich das wertmindernd auf den Grundstückswert aus. Ein reiner Boden steigert dagegen den Grundstückswert.
Was wirkt sich auf den Wert ihres Grundstücks aus?
Die Beschaffenheit des Bodens wirkt sich auch auf den Wert Ihres Grundstücks aus, denn ein verunreinigter Boden voller Ablagerungen und Abfälle hat eine schlechtere Qualität als einer, bei dem es keine Altlasten gibt.
Ist das Grundstück außerhalb eines Geltungsbereichs bebaut?
Das Grundstück liegt außerhalb des Geltungsbereichs eines Bebauungsplans, aber innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils. In diesem Fall dürfen Sie bauen, sofern die Erschließung des Grundstücks gesichert ist und sich Ihr Bauvorhaben vor allem nach Art und Maß in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt.