Was versteht man unter Beschaeftigungsabweichung?

Was versteht man unter Beschäftigungsabweichung?

Die Beschäftigungsabweichung einer Kostenstelle gibt an, welche Kostendifferenz zwischen der Kostenstellenrechnung und der Kostenträgerrechnung entsteht, wenn man in der Plankalkulation bei jeder Beschäftigung den Plankostenverrechnungssatz beibehält.

Wie berechnet man die Beschäftigungsabweichung?

Beschäftigungsabweichung = verrechnete Plankosten – Sollkosten = 3.520 Euro – 4.120 Euro = -600 Euro. Die Beschäftigungsabweichung resultiert daraus, dass lediglich 4.000 km von anderen Kostenstellen nachgefragt wurden.

Wer ist für die Beschäftigungsabweichung verantwortlich?

Für die verschiedenen Abweichungsarten sind verantwortlich: 1. Beschäftigungsabweichung: Im Rahmen externer und interner Daten des Betriebs können die Betriebsleitung und die Geschäftsleitung den Absatz beeinflussen, z.B. indem sie einen geeigneten Absatzplan durchführen.

Wann führt man eine plankostenrechnung?

Die Plankostenrechnung bezeichnet ein System der Kosten- und Leistungsrechnung, bei dem geplante Verbrauchsmengen und Preise zugrunde gelegt werden. Die Plankostenrechnung ist durch ihre Zukunftsbezogenheit besonders zur Lösung von Planungsaufgaben und Kontrollaufgaben geeignet.

Ist und plankostenrechnung?

Von Plankostenrechnung spricht man, wenn aufgrund von Vorausberechnungen unter Einschluss zukünftiger Erwartungen (z.B. erwartete Preissteigerungen u. ä.) die anfallenden Kosten vorausgeplant werden. Die Plankostenrechnung ist also im Gegensatz zur Ist- und Normalkostenrechnung eine zukunftsorientierte Rechnung.

Wie berechne ich den Plankostenverrechnungssatz?

Berechnung des Plankostenverrechnungssatzes Der Plankostenverrechnungssatz ergibt sich aus der Division von Plankosten durch die Planbeschäftigung = 4.400 Euro / 5.000 km = 0,88 Euro/km.

Was ist die Planbeschäftigung?

die für eine zukünftige Periode erwartete bzw. gewünschte Beschäftigung des Betriebs oder eines Betriebsteils. Die Planbeschäftigung wird der Kostenplanung zugrunde gelegt. In der Plankostenrechnung auch als Planbezugsgröße bezeichnet.

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