Was versteht man unter Computerbetrug?

Was versteht man unter Computerbetrug?

Ein Computerbetrug kann durch vier Handlungsweisen begangen werden: Durch unrichtige Gestaltung eines Programms, durch Verwendung unrichtiger oder unvollständiger Daten, durch deren unbefugte Verwendung und durch unbefugte Einwirkung auf den Datenverarbeitungsvorgang in sonstiger Weise.

Wie hoch ist die Strafe bei Computerbetrug?

Beim Computerbetrug beträgt die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. Bei der konkreten Strafzumessung spielen die Höhe des entstandenen Schadens, die Anzahl der Begehungen sowie eventuelle Vorstrafen des Beschuldigten eine Rolle.

Was ist Warenkredit computerbetrug?

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er das Ergebnis eines Datenverarbeitungsvorgangs durch unrichtige Gestaltung des Programms, durch Verwendung unrichtiger oder unvollständiger Daten, durch unbefugte …

Was bedeutet Paragraph 263a StGB?

Was ist ein strafbarer Computerbetrug?

Ein strafbarer Computerbetrug liegt beispielsweise vor, wenn der Täter ohne Erlaubnis des Kontoinhabers die PIN- und TAN-Daten für das Online-Konto eingibt und Überweisungen veranlasst. Als weiteres Tatbestandsmerkmal muss als „unmittelbare“ Folge ein Vermögensschaden eintreten.

Was ist der Computerbetrug?

Der Computerbetrug ist eine Straftat, die in § 263a Strafgesetzbuch (StGB) geregelt ist. Der Computerbetrug gehört zu der Gruppe der sogenannten Vermögensdelikte. Mit dieser Vorschrift wollte der Gesetzgeber die Computerkriminalität eindämmen.

Was ist eine Straftat für den Computerbetrug?

Voraussetzung für die Straftat ist eine Manipulation des Datenverarbeitungsablaufs, durch die ein Vermögensschaden eintritt. Der Computerbetrug ist eine Straftat, die in § 263a Strafgesetzbuch (StGB) geregelt ist. Der Computerbetrug gehört zu der Gruppe der sogenannten Vermögensdelikte.

Wie lautet der Tatbestand des Computerbetrugs?

Der Tatbestand des Computerbetrugs ist in § 263a StGB normiert und lautet seit seiner letzten Änderung am 1. Juli 2017 ( BGBl. I S. 872) wie folgt:

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