Was versteht man unter Darlehen?
Unter Darlehen verstehen Juristen ein bestimmtes durch einen Vertrag entstandenes Schuldverhältnis, bei dem ein oder mehrere Darlehensgeber einem oder mehreren Darlehnsnehmern Geld („Gelddarlehen“) oder vertretbare Sachen („Sachdarlehen“) zum Gebrauch überlassen.
Was ist ein Darlehen mit der Bearbeitungsgebühr verbunden?
In der Regel ist ein Darlehen mit der Vereinbarung der Zahlung von Darlehnszinsen und Bearbeitungsgebühren an den Darlehensgeber verbunden. Umgangssprachlich wird unter „Darlehen“ meist auch die als „Kredit“ bezeichnete, überlassene Summe verstanden.
Wie kann ein Darlehen vergeben werden?
Dieses wird in aller Regel von einem Kreditinstitut vergeben, kann aber auch von einer Privat- bzw. juristischen Person vergeben werden. Bei diesem Darlehen steht die Immobilie der Bank als Sicherheit zur Verfügung.
Was ist der Sollzinssatz für das Darlehen?
Ebenso charakteristisch ist für das Darlehen der gesetzlich erwähnte Sollzinssatz als gebundener oder veränderlicher periodischer Prozentsatz. Er wird bezogen auf das pro Jahr in Anspruch genommene Darlehen berechnet. So werden Darlehen entweder mit gebundenen oder mit veränderlichen Zinssätzen angeboten.
Wie können Darlehen abgeschlossen werden?
Diese Darlehen können auch in Form von Lebensmitteln oder Wertpapieren abgeschlossen werden. Ist beispielsweise der Inhaber eines Restaurants finanziell in der Klemme und benötigt Lebensmittel, um seine Küche weiter laufen lassen zu können, so kann er sich von einem Lieferanten ein Sachdarlehen in Form von Lebensmitteln geben lassen.
Kann der Darlehensgeber das Darlehen kündigen?
Der Darlehensnehmer kann beim Darlehensgeber das Darlehen kündigen, wenn die dreimonatige Kündigungsfrist bei einer Darlehenslaufzeit von mindestens sechs Monaten eingehalten wird. Allerdings ist die Kündigung nur dann möglich, wenn das Darlehen nicht durch das Grund- oder Schiffspfandrecht gesichert wurde.
Was ist ein Darlehensvertrag?
Der Darlehensgeber ist ebenfalls verpflichtet, das Geld ab einem vorher vereinbarten Zeitpunkt zur Verfügung zu stellen. Ein Darlehensvertrag kommt nur zwischen einem Darlehensgeber und einem Darlehensnehmer zustande.