Was versteht man unter Deckungsfaehigkeit?

Was versteht man unter Deckungsfähigkeit?

Deckungsfähigkeit bedeutet im Haushaltsrecht, dass Ausgaben oder Aufwendungen, die den veranschlagten Betrag der entsprechenden Haushaltsstelle überschreiten, durch Mittel aus anderen Haushaltsstellen gedeckt werden können.

Welche Ausgaben sind Deckungsfähig?

Zu den deckungsfähigen Ausgaben gehören auch die aus dem Vorjahr übernommenen Haushaltsreste, also nicht zur Auszahlung gelangte Ausgabentitel.

Was bedeutet gegenseitige Deckungsfähigkeit?

Als gegenseitige Deckungsfähigkeit bezeichnet man eine Form der Deckungsfähigkeit. Die gegenseitige Deckungsfähigkeit von Haushaltspositionen soll dazu dienen, der Verwaltung eine flexiblere Haushaltsführung zu ermöglichen. I.d.R. gegenseitig deckungsfähig sind z.B. zu einem Budget gehörige Haushaltspositionen.

Was ist die unechte Deckungsfähigkeit?

Der Begriff der unechten Deckungsfähigkeit bezeichnet den Umstand, dass Einnahmen (Kameralistik) bzw. Erträge/Einzahlungen (Doppik), die höher ausfallen als im Haushaltsplan veranschlagt, von der Verwaltung dazu verwendet werden können, in bestimmten anderen Bereichen entsprechend höhere Ausgaben (Kameralistik) bzw.

Sind Verpflichtungsermächtigungen deckungsfähig?

Verpflichtungsermächtigungen dürfen für deckungsfähig erklärt werden, wenn deren Jahresfälligkeiten übereinstimmen. Zu den Ausgaben im Sinne des § 20 Abs. 3, die nicht für deckungsfähig erklärt werden dürfen, gehören insbesondere die Verfügungsmittel (Dispositionsfonds).

Was ist ein Haushaltsvermerk?

Ein Haushaltsvermerk ist eine zusätzliche Bestimmung im Haushalt zu einer Haushaltsposition oder einem Produkt.

Wann wird die verpflichtungsermächtigung genehmigungspflichtig?

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird in der Haushaltssatzung festgesetzt (§ 55 Abs. 2 Nr. 3). Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen ist dann genehmigungspflichtig, wenn in den Jahren, zu deren Lasten die Verpflichtungsermächtigungen vorgesehen sind, Kreditaufnahmen geplant sind.

Wo werden Verpflichtungsermächtigungen veranschlagt?

Verpflichtungsermächtigungen sind in der Doppik im jeweiligen Teilfinanzhaushalt zu veranschlagen. In der Kameralistik sind sie bei Kommunen im Vermögenshaushalt anzusetzen. In beiden Fällen muss des Weiteren angegeben werden, in welchen Haushaltsjahren welche Ausgaben bzw. Auszahlungen zu erwarten sind.

Welche Haushaltsvermerke gibt es?

Beispiele: Deckungsfähigkeitsvermerk, Übertragbarkeitsvermerk, ku-Vermerk, kw-Vermerk, Sperrvermerk.

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