Was versteht man unter dem Begriff Konkurs?
Sinnverwandter Begriff: Konkursverfahren Konkurs ist ein gerichtliches Verfahren der kostensparenden Vermögensverwertung zahlungsunfähiger Schuldnerinnen/Schuldner. Ziel ist die gleichmäßige Aufteilung des Vermögens auf die Gläubigerinnen/die Gläubiger.
Wann geht eine Firma in Konkurs?
Konkurs kurz zusammengefasst Der Konkurs bezeichnet im Allgemeinen die Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung eines Schuldners. Ist der Konkurs bzw. Als geregeltes Verfahren war der Konkurs in der ehemaligen Konkursordnung gesetzlich fixiert – diese wurde 1999 durch die neue Insolvenzordnung (InsO) abgelöst.
Was bedeutet Konkurs angemeldet?
Der Begriff Insolvenz stammt aus dem Lateinischen und bedeutet, dass ein Schuldner nicht mehr in der Lage ist, seine Kredite zu bedienen. Können sie ihren Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen, müssen sie Insolvenz anmelden. Umgangssprachlich ist auch von einer Pleite, einem Konkurs oder dem Bankrott die Rede.
Wer kann Konkursverfahren einleiten?
Das Konkursverfahren kann auf Antrag einer Schuldnerin/eines Schuldners oder einer Gläubigerin/eines Gläubigers eingeleitet werden.
Was ist das Abschöpfungsverfahren?
Das Abschöpfungsverfahren ist ein „Auffangnetz“ für diejenigen Fälle, in denen ein Zahlungsplan mangels Zustimmung der Gläubigerinnen/Gläubiger nicht zustande kommt.
Wann ist ein Unternehmen pleite?
Zahlungsunfähigkeit eines Unternehmens besteht, sobald der Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommt. Die Zahlungsunfähigkeit oder drohende Zahlungsunfähigkeit ist ebenso wie eine Überschuldung Grund, das Insolvenzverfahren zu eröffnen.
Was passiert wenn eine Firma pleite geht?
Insolvenz ist die Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers. Er kann seine fälligen Zahlungen, also zum Beispiel Löhne oder Gehälter nicht mehr leisten. In diesem Fall kann ein Insolvenzverfahren beim zuständigen Gericht eröffnet werden.
Wie verläuft ein Konkursverfahren?
Das Konkursverfahren wird vom Gericht eröffnet und die Eröffnung in der Insolvenzdatei im Internet öffentlich bekannt gemacht. Das Gericht bestellt eine Masseverwalterin/einen Masseverwalter. Sämtliches Vermögen (inklusive Büromöbel, Lagerbestände usw. ) wird unter deren/dessen Aufsicht gestellt.
Wann wird ein Konkursverfahren eingeleitet?
Bei Erfüllung aller formellen Voraussetzungen wird das Konkursverfahren mit Beschluss des Bezirksgerichts eröffnet. Die erste Verhandlung findet etwa zwei Monate nach der Konkurseröffnung statt. Hier wird überprüft, ob die Gläubigerinnen/Gläubiger ihre Forderungen in der jeweiligen Höhe zu Recht angemeldet haben.