Was versteht man unter dem Begriff Sorgerecht?
Unter dem Begriff des Sorgerechts versteht man in erster Linie die elterliche Sorge für die eigenen Kinder. Das Sorgerecht der Eltern für ihre minderjährigen Kinder verpflichtet die Eltern, umfassend für das Wohl des Kindes zu sorgen.
Was ist das Sorgerecht über das eigene Kind in Deutschland?
Das Sorgerecht über das eigene Kind ist in Deutschland ein Grundrecht. Die Mütter und Väter der Verfassung von 1949 haben dies im sechsten Artikel derselben festgelegt. (1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
Was sind die Kriterien für die Übertragung des Sorgerechts?
Kriterien für die Übertragung des Sorgerechts. Sollte es weniger friedlich zugehen und beide Eltern wollen das alleinige Sorgerecht für sich beanspruchen, muss das Familiengericht im Sinn des Kindeswohlprinzips entscheiden, bei wem das Kind in Zukunft leben wird, wer also alleiniges Sorgerecht erhält.
Was ist das elterliche Sorgerecht?
Das elterliche Sorgerecht setzt sich somit zusammen aus der sogenannten Personensorge (Sorge für die Person des Kindes selbst), die das Erziehungsrecht einschließt, und der Vermögenssorge (Sorge für das Vermögen des Kindes). Verbunden mit dieser Pflicht zur Sorge ist auch das Recht der Eltern, dieses Recht nur selbst auszuüben.
Welche Maßnahmen sind unzulässig beim Sorgerecht?
Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig. Beim Sorgerecht zählt als erstes das Kindeswohl. Dem Kind ein gewaltfreies Umfeld zu bieten, in dem es umsorgt und behütet den Lebensweg beschreiten kann, wird als Pflicht und Recht der Eltern erkannt und festgeschrieben.
Wie entscheidet das Gericht über das alleinige Sorgerecht?
Entscheidung über das alleinige Sorgerecht: Ob der Kläger auch dazu in der Lage ist, das alleinige Sorgerecht zu übernehmen, entscheidet das Gericht anhand folgender Kriterien: 1 Kontinuität in der Erziehung, 2 Gewährleistung der bestmöglichen Förderung des Kindes, 3 Erhaltung der sozialen Bindungen des Kindes, 4 Wille des Kindes.