Was versteht man unter dem betrieblichen Wiedereingliederungsmanagement?

Was versteht man unter dem betrieblichen Wiedereingliederungsmanagement?

Personalrats klären, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann. Diese Klärung heißt nach dem Gesetz „betriebliches Eingliederungsmanagement“ (kurz: „BEM“).

In welchem Gesetz ist BEM geregelt?

Arbeitsrecht: Das betriebliche Eingliederungsmanagement ist in § 167 Abs. 2 SGB IX geregelt und gilt nicht nur für schwerbehinderte Menschen. Sozialversicherung: Häufigste Schnittstelle ist eine stufenweise Wiedereingliederung des Arbeitnehmers in seine bisherige Tätigkeit (§ 44 SGB IX).

Was sollte man beim BEM nicht sagen?

Wirken Sie im Gespräch mit, seien Sie freundlich und kooperativ. Aber: Wägen Sie Ihre Worte sehr vorsichtig ab, falls man Sie nach Krankheitsursachen fragt. Erfährt der Arbeitgeber, dass keine Besserung in Sicht ist, gibt ihm das eine Steilvorlage für die krankheitsbedingte Kündigung.

Wer muss beim BEM Gespräch dabei sein?

Wer ist verbindlich am BEM beteiligt? Gesetzlich vorgegeben ist – bei Zustimmung der BEM -Berechtigten – lediglich die Beteiligung der zuständigen Arbeitnehmervertretung (Betriebs- oder Personalrat), bei schwerbehinderten und gleichgestellten Beschäftigten außerdem die Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung.

Wer macht betriebliches Eingliederungsmanagement?

Leitfaden zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) Das BEM ist eine Aufgabe des Arbeitgebers. Die Deutsche Rentenversicherung hat sich zum Ziel gesetzt, Unternehmen bei der Einführung von BEM-Strukturen zu unterstützen.

Was ist ein BEM Verfahren?

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist eine Aufgabe des Arbeitgebers mit dem Ziel, Arbeitsunfähigkeit der Beschäftigten eines Betriebes oder einer Dienststelle möglichst zu überwinden, erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und den Arbeitsplatz des betroffenen Beschäftigten im Einzelfall zu erhalten.

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