Was versteht man unter dem Gerichtsstand und welche Bedeutung hat er?
Der Gerichtsstand klärt, welches Gericht für eine Klage zuständig ist, d.h. wo eine Klage eingebracht werden muss. Der allgemeine Gerichtsstand ist bei dem Gericht, in dessen Sprengel die/der Beklagte ihren/seinen Wohnsitz hat.
Was bedeutet Instanzielle Zuständigkeit?
Die instanzielle Zuständigkeit beschreibt sich als die Art und Weise der rechtlichen Aufgabenverteilung innerhalb einer hierarchischen Struktur von unter- und übergeordneten Organen, Behörden.
Was ist eine örtliche Zuständigkeit?
Im Rahmen der örtlichen Zuständig wird geklärt, welches Gericht an welchem Ort für die Verhandlung zuständig ist. Entsprechende Regelungen finden sich in der ZPO. Gibt es keinen ausschließlichen Gerichtsstand, gelten die allgemeinen und besonderen Gerichtsstände.
Was versteht man unter einem Gerichtsstand?
Der Gerichtsstand gibt bei Verfahren an, an welchem Ort sich das zuständige Gericht befindet. In Zivilprozessen handelt es sich gewöhnlich um den Wohnort des Beklagten. Bei beklagten juristischen Personen öffentlichen Rechts wie Unternehmen liegt der Gerichtsstand in der Regel am Verwaltungssitz.
Was regelt der Gerichtsstand?
Der Gerichtsstand beschreibt die örtliche Zuständigkeit eines Gerichtes. Für den Zivilprozess enthalten die §§ 12 ff ZPO Vorschriften über den Gerichtsstand. Es gilt den allgemeinen- von ausschließlichen und besonderen Gerichtsständen abzugrenzen. Der allgemeine Gerichtsstand wird in § 12 ZPO definiert.
Was ist Ortsgebundenes Recht?
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gehören zu den ortsgebundenen Rechten im Sinne dieser Regelung vor allem die an ein bestimmtes Grundstück geknüpften Rechte, weil sie unter Voraussetzung dieser örtlichen Gebundenheit eingeräumt sind.
Was bedeutet ausschließlicher Gerichtsstand?
Unter dem Gerichtsstand einer Person versteht man den Ort, an dem eine Person verklagt werden muss. Ist im Gesetz dagegen ein ausschließlicher Gerichtsstand vorgesehen, so darf eine Klage nur an diesem Ort erhoben werden, auch wenn theoretisch noch ein anderer Gerichtsstand gegeben ist.