Was versteht man unter dem Gesellschaftsvertrag?
Ein Gesellschaftsvertrag (englisch articles of association) ist ein Vertrag, in dem die Gesellschafter bei der Gründung einer Gesellschaft deren Rechtsgrundlagen festlegen.
Wann benötigt man einen Gesellschaftsvertrag?
Im Grundsatz benötigt jede Gesellschaft, sei es eine GbR, OHG, UG oder GmbH, einen Gesellschaftsvertrag, da sie sonst nicht entstehen kann und keine Handlungen im Rechtsverkehr vornehmen kann.
Welche Gesellschaftsverträge gibt es?
Zum einen gibt es nämlich die Kapitalgesellschaften und zum anderen die Personengesellschaften. Zu den gängigsten Personengesellschaften zählen die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die Offene Handelsgesellschaft (OHG) und die Kommanditgesellschaft (KG).
Was ist im Gesellschaftsvertrag einer GmbH enthalten?
Grundsätzlich sind in einem Gesellschaftsvertrag GmbH folgende Inhalte zwingend vorgeschrieben: Angaben zur Firma, Sitz des Unternehmens, der Unternehmensgegenstand Österreich, das Stammkapital und die Stammeinlagen.
Was muss man bei einem Gesellschaftsvertrag beachten?
Pflichtbestandteile im Gesellschaftsvertrag der GmbH:
- Sitz der Firma und der Gesellschaft.
- Geschäftszweck bzw. Gegenstand der Unternehmung.
- Festlegung des Stammkapitals (mindestens 25.000 Euro)
- Festlegung der Geschäftsanteile und der Nennbeträge die jeder Partner gegen Einlage auf das Stammkapital (Stammeinlage) übernimmt.
Wer macht den Gesellschaftsvertrag?
Der Gesellschaftsvertrag ist aus rechtlicher Sicht das Fundament für jede Unternehmergesellschaft und für jede GmbH – er ist gemäß § 2 I GmbH-Gesetz (kurz GmbHG) notariell zu beurkunden und muss von allen Gesellschaftern unterschrieben werden.
Ist man als Gesellschafter einer GmbH selbstständig?
GmbH-Gesellschafter sind regelmäßig Selbständige, wenn sie zugleich Geschäftsführer der Gesellschaft sind und mindestens 50 v.H. des Stammkapitals innehaben.