Was versteht man unter dem Solidaritaetszuschlag?

Was versteht man unter dem Solidaritätszuschlag?

Der Solidaritätszuschlag (kurz: Soli) ist ein Zuschlag auf die Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer. Er dient unter anderem zur Finanzierung der Kosten der deutschen Einheit. Unter dem Solidaritätszuschlag versteht man eine besondere Abgabe auf Einkommensteuer bzw.

Was wird mit dem Solidaritätszuschlag finanziert?

Der Solidaritätszuschlag (abgekürzt Soli) ist eine zusätzliche Abgabe, die seit 1991 auf Einkommensteuer, Körperschaftssteuer und Kapitalertragssteuer erhoben wird. Diese monatliche Extrabelastung wird jedem deutschen Erwerbstätigen automatisch monatlich vom Gehalt abgezogen.

Wer zahlt ab 2020 keinen Soli mehr?

Seit 2021 wird kein Solidaritätszuschlag mehr erhoben werden, wenn das Einkommen unter 73.000 Euro (Alleinstehende) beziehungsweise 151.000 Euro (Verheiratete) liegt. Das sind rund 90 Prozent der Steuerzahler. Für weitere 6,5 Prozent fällt der Soli zumindest teilweise weg.

Wie viel ist der Solidaritätszuschlag?

Grudsätzlich beträgt der Solidaritätszuschlag 5,5 Prozent von der berechneten Einkommensteuer.

Für was wurde der Soli verwendet?

Der Solidaritätszuschlag wurde vor allem deshalb eingeführt, um die Kosten der Deutschen Einheit und des Aufbaus Ost aus dem Bundeshaushalt begleichen zu können. Weniger bekannte Verwendungszwecke waren die Kosten des Golfkriegs sowie die finanzielle Unterstützung von ost-, südost- und mitteleuropäischen Ländern.

Wie wurde der Soli berechnet?

Das bedeutet, der Arbeitnehmer muss 5,5 Prozent des Lohnsteuerbetrags noch zusätzlich als Soli bezahlen. Diesen Betrag führt der Arbeitgeber ebenfalls für den Mitarbeiter ab. Im konkreten Beispiel für 2019 sind dies: 180,41 Euro x 5,5 Prozent = 9,92 Euro monatlich.

Wann wird Solidaritätszuschlag erhoben?

Der Solidaritätszuschlag wird seit 1. Januar 2021 erst erhoben, wenn die Einkommensteuer (bzw. die Lohnsteuer in den Lohnsteuerklassen I, II und IV bis VI) mehr als 16.956 €/Jahr (1.413 €/Monat) oder bei Zusammenveranlagung (bzw. in der Lohnsteuerklasse III) mehr als 33.912 €/Jahr (2.826 €/Monat) beträgt.

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