Was versteht man unter der Belastung eines Bauteils?
Als Belastung werden alle äußeren Kräfte bezeichnet, die auf ein Bauteil wirken. Entsprechend dem Newtonschen Reaktionsprinzip führt dies immer zu einer Beanspruchung im Bauteil, die als Spannung ausgedrückt wird und je nach Steifigkeit entsprechende Gestaltänderungen (Dehnungen) auslöst.
Was versteht man unter Zug Druck Biegung und Scherung?
Daraus ergeben sich die vier Grundbelastungsarten: Normalkraftbelastung (Zug/Druck), Biegung, Scherung (Schubbeanspruchung) und Torsion (Verdrehung). Grundsätzlich gilt, dass jede Belastungen in diese vier typischen Grundbelastungsarten zerlegt werden können.
Was dürfen sie als außergewöhnliche Belastungen ansetzen?
Einige private Ausgaben, die zwangsläufig und notwendig waren, dürfen Sie als außergewöhnliche Belastungen in Ihrer Steuererklärung ansetzen. Die wichtigsten außergewöhnlichen Belastungen sind Krankheitskosten, Aufwendungen für Hilfsmittel wie Brillen und Zahnprothesen oder Bestattungen.
Was sind außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung?
Wichtig: Außergewöhnliche Belastungen werden nur auf Antrag vom Gesamtbetrag Deiner Einkünfte abgezogen. Mit Antrag ist gemeint, dass Du Deine außergewöhnlichen Belastungen in Deiner Steuererklärung angibst. Eintragen musst Du diese in der Anlage Außergewöhnliche Belastungen.
Was gibt es für außergewöhnliche Belastungen gemäß Paragraf 33 EStG?
Wichtig: Für diese besonderen außergewöhnlichen Belastungen gibt es Pausch- oder Höchstbeträge. Der Abzug ist zwar in der Höhe beschränkt, doch es zählt bereits der erste Cent der Aufwendungen. Anders ist dies bei den allgemeinen außergewöhnlichen Belastungen wie Krankheitskosten gemäß Paragraf 33 EStG.
Ist die zumutbare Belastung überhaupt mit dem Grundgesetz vereinbar?
Ob die zumutbare Belastung überhaupt mit dem Grundgesetz vereinbar ist, muss das Bundesverfassungsgericht klären. Steht in Ihrem Steuerbescheid diesbezüglich ein Vorläufigkeitsvermerk, dann genügt es, wenn Sie alle Krankheitskosten in der Steuererklärung angeben – ein Einspruch ist dann nicht erforderlich.