Was versteht man unter Drittschuldner?
Wird bei einem Schuldner eine Forderung gepfändet, wird als Drittschuldner derjenige bezeichnet, gegen den der Schuldner seine Forderung richten kann. Der Drittschuldner hat somit keine eigenen Schulden, er tritt vielmehr an die Stelle des eigentlichen Schuldners, wenn es um die Begleichung der Forderung geht.
Was muss in der Drittschuldnererklärung stehen?
Der Drittschuldner hat zu erklären,
- ob und inwieweit er die Forderung als begründet anerkennt und bereit ist Zahlung zu leisten;
- ob und welche Ansprüche andere Rechtssubjekte an die Forderung geltend machen;
- ob und wegen welcher Ansprüche die Forderung bereits für andere Gläubiger gepfändet ist;
Wer füllt Drittschuldnererklärung aus?
Die Drittschuldnererklärung ist vom Arbeitgeber binnen zwei Wochen nach Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses abzugeben. Als Empfänger der Erklärung nennt § 840 Abs. 3 Satz 1 ZPO den Gerichtsvollzieher, der diese an den Gläubiger weiterleitet.
Wie wird man zum Drittschuldner?
Besitzt eine GmbH eine Forderung gegen einen Gesellschafter auf Einzahlung/Erhöhung des Stammkapitals, so kann ein Dritter (Gläubiger der GmbH) diese Forderung mit einem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss oder einer Pfändungs- und Einziehungsverfügung an sich ziehen. Dann wird der Gesellschafter Drittschuldner.
Wann wird man Drittschuldner?
Der Drittschuldner ist die Person, gegen die ein Schuldner eine Forderung richten kann, wenn bei ihm selbst eine Forderung gepfändet wird. Der Drittschuldner tritt zur Begleichung der Forderung des Gläubigers an die Stelle Schuldners, hat gegenüber dem Gläubiger selbst aber keine Schulden.
Wann muss eine Drittschuldnererklärung abgegeben werden?
Die Drittschuldnererklärung wird in der Regel innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses gegenüber dem Gläubiger bzw. dem Gläubigervertreter abgegeben.
Wie verhält es sich mit Informationen über Arbeitnehmer?
Anders verhält es sich dann, wenn es um Informationen über Arbeitnehmer geht. Gemäß § 57 SGB II haben diese der Agentur für Arbeit auf deren Verlangen Auskunft über bestimmte Tatsachen zu geben. Für diese Auskünfte kann auch die Benutzung eines Vordrucks verlangt werden.
Warum besteht für den Arbeitgeber die Pflicht Auskunft zu erteilen?
Rechtlich besteht für den Arbeitgeber keine Pflicht, Gläubigern und Inkassounternehmen die angeforderte Auskunft zu erteilen oder gar Unterlagen zuzusenden. Deshalb sollte intern die Handlungsanweisung dahin gehen, dass bei solchen Anfragen grundsätzlich keine Auskunft erteilt wird.
Was ist die Pflicht der Arbeitgeber zu erteilen?
Rechtlich besteht für den Arbeitgeber keine Pflicht, Gläubigern und Inkassounternehmen die angeforderte Auskunft zu erteilen oder gar Unterlagen zuzusenden. Deshalb sollte intern die Handlungsanweisung dahin gehen, dass bei solchen Anfragen grundsätzlich keine Auskunft erteilt wird. Ausnahme: Die sog. Drittschuldnererklärung
Ist die tatsächliche Kontrolle durch den Arbeitgeber erforderlich?
Die tatsächliche Kontrolle kann entweder durch den Arbeitgeber selbst oder durch entsprechende Dienstleister durchgeführt werden. Sollten Letztere eingesetzt werden, ist zu beachten, dass ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Artikel 28 DSGVO notwendig sein kann. Weitere unterstützende Hinweise zum Datenschutz finden Sie in diesen Beiträgen: