Was versteht man unter Eigentumsrecht?

Was versteht man unter Eigentumsrecht?

Das Eigentum an Sachen ist im Sachenrecht geregelt (siehe Sachenrecht). Das Eigentumsrecht ist ein umfassendes Herrschaftsrecht, da der Eigentümer mit seiner Sache grundsätzlich nach Belieben verfahren kann. Einem Dritten kann der Eigentümer unter Berufung auf sein Recht die Nutzung der Sache verwehren.

Wird das Eigentum in anderer Weise als durch Entziehung oder Vorenthaltung des Besitzes beeinträchtigt so kann der Eigentümer von dem Störer die Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen?

(1) 1Wird das Eigentum in anderer Weise als durch Entziehung oder Vorenthaltung des Besitzes beeinträchtigt, so kann der Eigentümer von dem Störer die Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen. (2) Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn der Eigentümer zur Duldung verpflichtet ist.

In welcher Weise kann das Eigentum eines anderen beeinträchtigt werden?

Das Eigentum wird beeinträchtigt, wenn ein Zustand entsteht, der dem Inhalt des Eigentums gemäß § 903 BGB und dem sich daraus ergebenden tatsächlichen und rechtlichen Herrschaftsrecht des Eigentümers widerspricht.

Wann besteht duldungspflicht?

§ 912 BGB begründet eine Duldungspflicht, wenn der Nachbar bei der Errichtung eines Gebäudes unverschuldet über die Grenze baut und der Eigentümer nicht sofort widerspricht (Überbau).

Was ist Paragraf 1004 BGB?

§ 1004 Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch. (1) Wird das Eigentum in anderer Weise als durch Entziehung oder Vorenthaltung des Besitzes beeinträchtigt, so kann der Eigentümer von dem Störer die Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen.

Was schützt 1004 BGB?

1004 BGB: Beseitigung und Unterlassen Wir haben es alle einst im Studium gelernt: § 1004 Abs. 1 BGB schützt das Eigentum gegen Störungen und besteht aus zwei Anspruchsgrundlagen – dem Beseitigungsanspruch (§ 1004 Abs. 1 Satz 1 BGB) und dem Unterlassungsanspruch (§ 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB).

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