Was versteht man unter einem Nachlass?
Der Unterschied zwischen Nachlass und Erbschaft Sowohl im allgemeinen Sprachgebrauch als auch im juristischen Fachjargon spricht man sowohl vom Nachlass als auch von der Erbschaft. Auch das Gesetz kennt beide Begriffe.
Wer bekommt den Nachlass?
Der Nachlass wird zu gleichen Teilen unter den Eltern aufgeteilt. Ist ein Elternteil verstorben, geht dessen Anteil an die Geschwister des Erblassers oder, falls ein Geschwisterteil bereits verstorben ist, an dessen Kinder (Nichten oder Neffen des Erblassers).
Wann wird der Nachlass eröffnet?
Das Gericht hat die Testamente den Beteiligten unverzüglich bekannt zu geben. In der Regel erfolgt die Testamentseröffnung daher binnen weniger Wochen nach dem Tod. Wenn ein Beteiligter im Ausland lebt oder ein Testament nicht abgeliefert wurde, kann es aber auch viel länger dauern.
Wer darf den Nachlass verwalten?
Wer kann einen Nachlassverwalter bestellen? Grundsätzlich kann jeder Erbe beim zuständigen Nachlassgericht die Einsetzung von einem Erbverwalter beantragen. Dieses kann dem Antrag dann stattgeben und die Nachlassverwaltung anordnen. Darüber hinaus können jedoch auch Nachlassgläubiger ein entsprechendes Gesuch stellen.
Was sind die wichtigsten Fakten zum Nachlass?
Nachlass: Wichtige Fakten zusammengefasst. Der Nachlass ist die gesamte Erbmasse des Verstorbenen. Zum Nachlass gehören neben Vermögen und Immobilien auch andere Besitztümer. Erbberechtigt für den Nachlass sind Erben der gesetzlichen Erbfolge oder des Testaments.
Wie besteht der Nachlass des Erblassers aus?
Folglich besteht der Nachlass sowohl aus dem aktiven, als auch dem passiven Vermögen eines verstorbenen Erblassers. Bei Eintritt des Erbfalls gilt es dann zu klären, an wen der Nachlass übergeht. Hat der Erblasser eine letztwillige Verfügung hinterlassen, ist diese für die Aufteilung des Nachlasses ausschlaggebend.
Was ist der Begriff des Nachlasses?
Der Begriff des Nachlasses wird umgangssprachlich auch dann verwendet, wenn Erben einen Teil ihrer Erbschaft der Öffentlichkeit und/ oder der Wissenschaft zur Verfügung stellen, weil sie denken, dass dieser von Nutzen sein kann. In solchen Fällen sind Nachlässe keine Rechtssubjekte (wie die Erbmasse), sondern Rechtsobjekte.
Was sind die Nachlassverbindlichkeiten?
Zu den Nachlassverbindlichkeiten gehören nicht nur eventuell bestehende Schulden des Erblassers, sondern ebenso die Bestattungskosten und Verbindlichkeiten aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen. Den Erben trifft jedoch keine Pflicht, den Nachlass anzunehmen.