FAQ

Was versteht man unter einem Vermachtnis?

Was versteht man unter einem Vermächtnis?

Mit einem Vermächtnis nimmt der Erblasser einen Teil aus dem Nachlass heraus, den ein Mensch bekommen soll, ohne ihn als Erbe einzusetzen (§ 1939 BGB). Der Vermächtnisnehmer wird nicht Eigentümer, er kann nur das Vermachte von den Erben verlangen (§ 2174 BGB). Dazu braucht er keinen Erbschein.

Wann muss ein Vermächtnis nicht erfüllt werden?

Wann ist ein Vermächtnis unwirksam? Wird in einem Vermächtnis ein Gegenstand, der zur Zeit des Erbfalls nicht zur Erbschaft gehört vermacht, ist dieses unwirksam.

Was passiert wenn Vermächtnis ausgeschlagen wird?

Die Ausschlagung durch einen Vermächtnisnehmer kann dazu führen, dass weiteren Vermächtnisnehmern der Anteil des Ausschlagenden zufällt, § 2158 BGB, oder dass ein Ersatzvermächtnisnehmer zum Zuge kommt, soweit der Erblasser in seinem Testament einen solchen benannt hat, § 2190 BGB.

Was ist der Vorteil für den Vermächtnisnehmer?

Der Vorteil für den Vermächtnisnehmer ist der, dass er zwar Anspruch auf die Herausgabe des Vermächtnisses hat, aber nicht für eventuelle Schulden des Verstorbenen haftet; ein Vermächtnisnehmer kann also nicht belangt werden. Was muss man im Testament beachten? Ein Legat ist ein Teil des Testaments.

Was ist ein Gegenstand eines Vermächtnisses?

Gegenstand eines Vermächtnisses kann alles sein, das Gegenstand eines Anspruchs sein kann, z.B. die Zahlung eines bestimmten Geldbetrags oder einer Rente. Man kann aber auch Forderungen und Rechte vermachen, z.B. die Beschaffung eines bestimmten Gegenstandes aus Mitteln des hinterlassenen Vermögens.

Was kann ein Vermächtnis ausschlagen?

Der Bedachte kann das Vermächtnis ausschlagen. Durch die Anordnung eines Vermächtnisses kann der Pflichtteil grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden. Bei Annahme des Vermächtnisses wird dieses jedoch gem. § 2307 Abs. 1 S. 2 BGB auf den Pflichtteil angerechnet. Was ist ein Vermächtnis? Vermächtnis und Erbe: Wo liegt der Unterschied?

Was ist ein Vermächtnis in der Schweiz?

Ein Vermächtnis wird im Erbrecht in der Schweiz auch Legat genannt und bezeichnet die Zuwendung einzelner Vermögensgegenstände an eine bestimmte Person durch eine letztwillige Verfügung. Die Person, die das Legat erhält, wird als Vermächtnisnehmer bezeichnet. Der Vermächtnisnehmer muss hierbei nicht gleichzeitig auch Erbe sein.

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