Was versteht man unter einer Verdachtskündigung und was muss dabei beachtet werden?
Unter einer Verdachtskündigung versteht man einen Sachverhalt, bei dem der Arbeitgeber gegenüber seinem Arbeitnehmer eine Kündigung des Arbeitsverhältnisse ausspricht, weil er den durch aussagekräftige Indizien belegten Verdacht hat, dass der Arbeitnehmer eine strafbare Handlung oder eine schwerwiegende …
Was kann ich als Arbeitnehmer gegen eine Verdachtskündigung tun?
Vor einer Verdachtskündigung muss der betroffene Arbeitnehmer zwingend zum Vorwurf angehört werden, um Gelegenheit zur Stellungnahme zu bekommen. Gegen die Verdachtskündigung können Arbeitnehmer mittels der Kündigungsschutzklage vorgehen.
Wie gründet sich der hinreichende Verdacht?
Der hinreichende Verdacht gründet sich auf eine vorläufige Tatbewertung mit der Wahrscheinlichkeit der späteren Überzeugung. Der hinreichende Vedacht (§ 203 StPO) liegt vor, wenn eine Verurteilung wahrscheinlicher ist als ein Freispruch.
Was ist ein einfacher Verdacht oder Anfangsverdacht?
Der einfache Verdacht oder Anfangsverdacht muss einen Minimalgehalt an begründenden Umständen haben. Es müssen „zureichende tatsächliche Anhaltspunkte“ vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass durch eine Person ein Straftatbestand verwirklicht wurde.
Ist die betroffene Person Verdächtiger?
Beim schwachen Verdacht ist die betroffene Person Verdächtiger, z.B. §§ 102 und 163 b I StPO. Unter dem Gesichtspunkt der Vernehmung ist er noch Zeuge (vgl. BGHSt 34, 140 und 37, 48) Strafanzeige ist gegen die Person erstattet worden Person wird in räumlicher und zeitlicher Nähe zur Tat angetroffen
Was ist der dringende Verdacht?
Der dringende Verdacht gründet sich auf bestimmte Tatsachen. nach dem Stand der Ermittlungen die Wahrscheinlichkeit groß ist, dass der Verdächtige schuldiger Täter oder Teilnehmer einer Straftat ist. Der dringende Verdacht stellt eine Voraussetzung für Erlass eines Haftbefehls/Untersuchungshaft dar.