Was versteht man unter Erschliessungskosten?

Was versteht man unter Erschließungskosten?

Die Erschließungskosten sind eine Abgabe, die Bauherren an eine Kommune bezahlen. Die Kosten entstehen, wenn ein Grundstück an das Wasser- oder Stromnetz sowie an weitere technische Netze und an das Straßennetz angeschlossen wird.

Wann sind Erschließungskosten zu bezahlen?

Zu bezahlen ist diese Abgabe grundsätzlich dann wenn Sie ein Grundstück bebauen wollen und es dadurch zum Bauplatz erklären lassen. Aber auch in anderen Fällen wird ihnen die Gemeinde die Aufschließungsabgabe vorschreiben. Nämlich wenn Sie ein großes Grundstück in mehrere kleine teilen lassen.

Wo erfahre ich die Erschließungskosten?

Wo kann ich das erfragen? Das können Sie beim zuständigen Bauamt oder Liegenschaftsamt erfragen. Dort erhalten Sie Auskunft zum Bebauungsplan, zu Baulasten und auch zu Erschließungskosten, die möglichweise noch auf Sie zukommen.

Was beinhaltet eine Erschließung?

Hiermit ist der Anschluss des Grundstücks an alle Versorgungsnetzwerke gemeint, wie Wasser und Abwasser, Strom, Gas, Internet, Telefon und Kabelfernsehen. Ein Grundstück darf erschlossen werden, wenn es dem Gesetz nach im Bebauungsplan der Kommune ausgeschrieben wurde.

Wie funktioniert Erschließung?

Unter der Grundstückserschließung wird die Schaffung und Bereitstellung grundlegender Versorgung mit Elektrizität, Wasser, Abwasser, Gas und Telefon sowie seltener auch mit Kabelfernsehen verstanden. Zur Grundstückserschließung gehört auch die Anbindung an den Straßenverkehr.

Warum müssen Grundstückseigentümer Erschließungsbeiträge entrichten?

Der Erschließungsbeitrag wird als Kostenersatz für die Herstellung von Teilanlagen einer Straße wie die Fahrbahn, Mischflächen, Gehwege, Straßenbeleuchtung, Straßenentwässerung, Parkflächen, Radwege, Verkehrsgrün sowie die Kosten für den Erwerb des Straßenlandes von den Gemeinden gefordert.

Sind Erschließungskosten Anschaffungskosten?

Aufwendungen für die Ersetzung, Modernisierung oder Instandsetzung einer vorhandenen Erschließungsanlage sind als Werbungskosten oder Betriebsausgaben sofort abziehbar, da sie weder zu den Anschaffungs- noch zu den Herstellungskosten zählen, sondern lediglich der Erhaltung des Grundstücks dienen.

Wie kann ich erkennen ob es sich um ein Baugrundstück handelt?

Ob das Gelände als Bauland zugelassen ist, eventuell Bauhindernisse bestehen und das Grundstück erschlossen ist, also Versorgungsleitungen für Strom, Gas & Wasser sowie ein Telefonanschluss bestehen, erfährt man aus dem Bebauungsplan, welcher bei der zuständigen Gemeinde aufliegt.

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