Was versteht man unter exterritoriale Personen?
Mit exterritorial werden Personen bzw. Sachen bezeichnet, die nicht der Hoheit und der Gerichtsbarkeit des Staates unterliegen, auf dessen Gebiet sie sich aufhalten.
Ist eine Botschaft exterritoriales Gebiet?
Mythos: Botschaften sind exterritoriales Gebiet Falsch: Auch Botschaften gehören zum Hoheitsgebiet des Gastgeberlandes. Aber: Im Wiener Übereinkommen von 196 einigten sich die Staaten darauf, auf die Ausübung ihrer Hoheitsrechte auf dem Gelände von Botschaften zu verzichten.
Ist eine Botschaft eine Enklave?
Botschaften und Konsulate sind gemäß Wiener Übereinkommen über diplomatische Vertretungen nicht „exterritorial“, sondern genießen lediglich besonderen Rechtsschutz im Rahmen der Erfüllung ihrer Aufgaben.
Ist die Botschaft Staatsgebiet?
Bei Botschaften und Konsulaten handelt es sich also nicht um fremdes Staatsgebiet, sie sind vielmehr Teil des Staatsgebietes des Landes, in dem sie ansässig sind.
Welches Recht gilt in der Botschaft?
Diplomaten und ihre Liegenschaften unterliegen grundsätzlich der Rechtsordnung des Empfangsstaates. Die wirksame Erfüllung der Aufgaben der diplomatischen Mission als Vertretungsorgan des Entsendestaates wird aber durch die Einräumung von Privilegien sichergestellt.
Was ist die Botschaft eines Landes?
Eine Botschaft ist eine diplomatische, dauerhaft völkerrechtliche Vertretung eines Staates, die am Regierungssitz eines anderen Staat angesiedelt ist. Sie ist Wohnsitz des Botschafters, der die Aufgabe innehat, die Angelegenheiten seines Landes gegenüber dem Gastgeberland zu vertreten.
Wer ist der Vorgesetzte eines Botschafters?
Das Diplomatische Corps eines Landes wird vom dienstältesten Botschafter, dem Doyen, geleitet, wenn nicht der Apostolische Nuntius vom Empfangsstaat zum Doyen bestimmt wurde.
Ist man in der Botschaft sicher?
Botschaften sind zwar keineswegs, wie landläufig angenommen wird, exterritoriales Gebiet, gehören also nicht zum Hoheitsgebiet des Entsendestaates, aber sie stehen unter besonderem völkerrechtlichem Schutz.