Was versteht man unter Fahrlassigkeit?

Was versteht man unter Fahrlässigkeit?

Fahrlässigkeit ist die Außerachtlassung der gehörigen Sorgfalt. Sie ist neben dem Vorsatz eine Art des Verschuldens.

Wann ist eine Vertragsstrafe sittenwidrig?

Eine Vertragsstrafe sei nur dann nach § 307 Abs. 1 BGB unwirksam, wenn sie bereits auf den ersten Blick außer Verhältnis zu dem mit der Vertragsstrafe sanktionierten Verstoß und den Gefahren steht, die mit möglichen zukünftigen Verstößen für den Unterlassungsgläubiger verbunden sind.

Was sind Ponälen?

Pönalen sind atypische Forderungen. Sie sind in der Regel konkret beziffert oder aber einfach feststell- und kalkulierbar und dadurch auch leicht einforderbar.

Was ist der Verstoß gegen den Datenschutz?

Verstoß gegen Datenschutz. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) definiert den Verstoß gegen den Datenschutz als eine „unbeabsichtigte oder unrechtmäßige Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten“. Bei einer Datenschutzverletzung handelt es sich also um eine Vernichtung, einen Verlust, eine Veränderung oder eine unzulässige Offenlegung…

Sind sie Auftragsverarbeiter und sind sie gegen den Datenschutz verstoßen worden?

Wichtig zu wissen: Sind Sie Auftragsverarbeiter und bei Ihnen ist gegen den Datenschutz verstoßen worden, muss sofort ab Bekanntwerden eine Meldung an den Verantwortlichen (= Auftraggeber) erfolgen. Dieser muss sich dann an die Aufsichtsbehörden wenden und Meldung machen.

Ist ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot unzulässig?

Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot darf nach § 74a HGB für höchstens zwei Jahre vereinbart werden. Ein längeres Wettbewerbsverbot ist unzulässig. ‌Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot soll den schnellen Wechsel eines Arbeitnehmers von einem Unternehmen zu einem Konkurrenzunternehmen verhindern.

Was ist ein vertragliches Wettbewerbsverbot?

Ein vertragliches Wettbewerbsverbot kann festlegen, dass jenes Unternehmen, das die Produkte herstellt, diese nicht an andere Unternehmen verkaufen darf. ‌Das gesetzliche Wettbewerbsverbot war ursprünglich gemäß § 60 HGB nur für im Handel Tätige bestimmt.

Beginne damit, deinen Suchbegriff oben einzugeben und drücke Enter für die Suche. Drücke ESC, um abzubrechen.

Zurück nach oben