Was versteht man unter Firmenbuch?

Was versteht man unter Firmenbuch?

Das Firmenbuch (früher Handelsregister) ist ein öffentliches Verzeichnis, das von den Firmenbuchgerichten (Landesgerichte, in Wien das Handelsgericht Wien, in Graz das Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz) in einer Datenbank geführt wird. Das Firmenbuch besteht aus dem Hauptbuch und der Urkundensammlung.

Was steht im Firmenbuch drinnen?

Das Firmenbuch besteht aus dem Hauptbuch und der Urkundensammlung. Im Hauptbuch sind Firmenbucheintragungen enthalten (Firmenbuchnummer, Firma, Rechtsform, etc.). Die Urkundensammlung enthält alle Urkunden, die diesen Firmenbucheinträgen zugewiesen werden (z.b. Gesellschaftsvertrag oder Jahresabschluss.).

Was bringt es im Firmenbuch eingetragen zu sein?

Folgende Rechtsträger müssen verpflichtend in das Firmenbuch eingetragen werden:

  • Offene Gesellschaften (OG)
  • Kommanditgesellschaften (KG)
  • Aktiengesellschaften (AG)
  • Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH)
  • Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften.
  • Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit.
  • Sparkassen.
  • Privatstiftungen.

Wann muss ein Einzelunternehmer sich ins Firmenbuch eintragen lassen?

Einzelunternehmer müssen sich erst ab Erreichung der Rechnungslegungspflicht in das Firmenbuch eintragen lassen. Die Grenze der Rechnungslegungspflicht liegt bei einem Jahresumsatz von mehr als 1,000.000 Euro in einem Jahr oder mehr als jeweils 700.000 Euro Jahresumsatz in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren.

Welche Gesellschaftsformen sind immer im Firmenbuch eingetragen?

Eingetragen sind alle österreichischen Kapitalgesellschaften (GesmbH, AG), Personengesellschaften (OG, KG) und Genossenschaften. Ausländische Rechtsträger sind im Firmenbuch einzutragen, falls sie Zweigniederlassungen in Österreich unterhalten. Einzelunternehmer können sich freiwillig ins Firmenbuch eintragen lassen.

Werden Genossenschaften ins Firmenbuch eingetragen?

Im Firmenbuch sind alle österreichischen Kapitalgesellschaften (GesmbH, AG), Personengesellschaften (OG, KG) und Genossenschaften eingetragen. Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GesbR) werden im Firmenbuch nicht eingetragen, da sie über keine eigene Rechtspersönlichkeit verfügen.

Wann muss ich mich ins Firmenbuch eintragen lassen?

Wer ist im Firmenbuch eingetragen? Erst wenn ein Einzelunternehmen in zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren einen Umsatz von jeweils über 700.000 EUR oder aber in einem Jahr einen Umsatz von über 1.000.000 EUR aufweist, wird die Eintragung ins Firmenbuch verpflichtend.

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