Was versteht man unter fremdgefährdung?
Unter einer Fremdgefährdung versteht man ein bewusstes oder unbewusstes Handeln, mit dem die körperliche Unversehrtheit einer anderen Person gefährdet wird. Die Fremdgefährdung kann im Rahmen eines gewollten oder ungewollten Handelns vorliegen.
Wann liegt eine eigengefährdung vor?
Selbstgefährdung (auch als Eigengefährdung bekannt), die vorliegt, wenn sich eine Person selbst und eigenverantwortlich in eine Gefahrensituation bringt.
Was ist Fremdgefährdendes verhalten?
Wenn eine einzelne Person sich fremdgefährdend, aggressiv bzw. gewalttätig verhält, erzeugt das bei den Mitmenschen Bedrohungsgefühle und Angst. Sie rufen nach schneller Bekämpfung der Gefahrenquelle durch eine dafür spezialisierte und autorisierte Instanz, um sich wieder sicher fühlen zu können.
Was ist Unterbringung?
Die Unterbringung bedeutet in Deutschland die Einweisung in eine geschlossene Abteilung einer psychiatrischen Klinik oder eine Entzugsklinik ohne oder gegen den Willen des Betroffenen.
Wie funktioniert eine Zwangseinweisung?
Veranlasst wird die Zwangseinweisung in eine psychiatrische Klinik durch eine Behörde (Ordnungsamt), wenn Gefahr im Verzug ist und diese nicht durch weniger gravierende Maßnahmen gebannt werden kann. Bei einer Zwangseinweisung erfolgt der Transport mit einem Krankenwagen im Beisein eines Mitarbeiters des Ordnungsamtes.
Was tun bei fremdgefährdung?
Sobald in einer entsprechenden Situation unmittelbare Selbst- oder Fremdgefährdung (insbesondere Suizidgefährdung) besteht, sollte man nicht zögern, sofort einen psychiatrischen Notdienst, den Rettungsdienst (112) oder die Polizei zu verständigen.
Was tun bei selbstgefährdung?
Was ist akute Selbstgefährdung?
Bei einem akutem Notfall handelt es sich zumeist um eine Gefährdung einer Person durch Selbstgefährdung oder Fremdgefährdung. Selbstgefährdung kann z.B. ein versuchter Suizid (Selbstmord) sein.
Welche Voraussetzungen müssen für eine Unterbringung gegeben sein?
Voraussetzungen. Eine Unterbringung zur Vermeidung einer Selbstschädigung setzt voraus, dass der Betreute aufgrund seiner Krankheit seinen Willen nicht frei bestimmen kann, oder der Betreute dringend medizinisch behandlungsbedürftig ist.