Was versteht man unter gefahrenübergang?
Zeitpunkt, an dem die Gefahr bzw. das Risiko des zufälligen Untergangs oder einer Verschlechterung einer Sache vom Verkäufer auf den Käufer übergeht.
Was regelt der gefahrenübergang?
Der Gefahrübergang findet etwa beim Kaufvertrag gemäß § 446 BGB grundsätzlich mit der Übergabe statt. Gerät der Käufer, der Gläubiger der Hauptleistungspflicht ist, mit der Annahme in Verzug, geht die Gefahr ebenfalls auf ihn über. Wird die Sache zerstört, muss er den Kaufpreis trotzdem zahlen.
Wann ist der gefahrenübergang?
Gefahrübergang im Kaufrecht Gemäß § 446 Satz 1 BGB geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung mit der Übergabe der verkauften Sache vom Verkäufer auf den Käufer über. Der Gefahrübergang erfolgt aber nach § 446 Satz 3 BGB auch dann, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.
Wie ist bei einer Warenschuld der Gefahrenübergang vom Verkäufer auf den Käufer gesetzlich geregelt?
Das heißt, es bleibt bei dem in § 446 BGB festgelegten Grundsatz, dass die Gefahr erst mit der Übergabe der Ware an den Käufer übergeht. Der Käufer muss also nicht zahlen, wenn er die Ware nicht erhält, obwohl der Verkäufer sie an ihn geschickt hat.
Wo befindet sich der gefahrenübergang?
Gefahrenübergang entspricht dem Lieferort. Der Exporteur trägt alle Kosten bis zum Erreichen des Bestimmungshafens. Sobald die Ware an Bord des Schiffes im Abgangshafen ist, erfolgt der Gefahrenübergang auf den Importeur.
Wann geht die Gefahr der Beschädigung oder des Verlustes der Ware vom Verkäufer auf den Käufer über?
Nach der allgemeinen Regelung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) trägt grundsätzlich der Käufer das Risiko des Verlusts und der Beschädigung der Ware auf dem Transportweg (§ 447 Abs. Etwas anderes gilt nur dann, wenn Sie nachweisen können, dass die Ware nicht ordnungsgemäß verpackt und dadurch beschädigt wurde.
Wann tritt bei einem Kaufvertrag von beweglichen Sachen der Gefahrübergang ein?
Gefahrübergang tritt grundsätzlich ein bei der Übergabe der Sache (§ 446 BGB). Beim Versendungskauf (§ 447 BGB) geht die Gefahr, sofern es sich nicht um einen Verbrauchsgüterkauf handelt (§ 474 Abs. 2 BGB), bei Übergabe an die zur Versendung bestimmte Person (etwa den Spediteur) über.
Wie kann die Warenübergabe vom Verkäufer auf den Käufer erfolgen?
Wurde eine bestimmte Versendungsart nicht vereinbart, so geht das Eigentum an der Ware bereits mit Übergabe vom Verkäufer an den Transporteur auf den Käufer über, wenn der Verkäufer eine verkehrsübliche Versendungsart gewählt hat.
Wo ist Erfüllungsort und Gefahrenübergang?
Erfüllungsort = Ort des Gefahrenübergangs: Es ist der Ort, an dem die Gefahr (d.h. das Risiko) des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Vertragspartner übergeht. Bei Warenschulden ist das der Wohn- oder Geschäftssitz des Verkäufers.
Wo ist der Gefahrenübergang bei CIF?
CIF erweitert die CFR-Verpflichtungen des Verkäufers. Der Verkäufer trägt alle Gefahren für die Ware, bis sie im Verladehafen an Bord des Seeschiffs geliefert ist. Lieferort und Gefahrenübergang ist also auf dem Schiff.