Was versteht man unter Gleichberechtigung?
Gleichberechtigung heißt, dass alle Menschen die gleichen Rechte haben. So steht es auch in unserem Grundgesetz. Trotzdem gibt es noch viele Benachteiligungen. Betroffen sind zum Beispiel immer wieder Frauen, Menschen mit schwarzer Hautfarbe oder behinderte Menschen.
Was bedeutet Gleichberechtigung in der Ehe?
Gleichberechtigung bedeutet, dass Frauen und Männer die gleichen Rechte haben. Einige Beispiele: Frauen und Männer dürfen selbst entscheiden, ob sie heiraten, wen sie heiraten oder mit wem sie zusammenleben. Es ist auch erlaubt, dass Frauen mit Frauen und Männer mit Männern leben.
Warum gibt es Gleichberechtigung?
Die Gleichberechtigung ist in den Ideen von Humanismus und Aufklärung verwurzelt und Wesenskern der Menschenwürde. Sie war als Gleichberechtigung der sozialen Stände im Staat (égalité) neben Freiheit (liberté) und Brüderlichkeit (fraternité) eine Forderung der französischen Revolution.
Was ist unter der Gleichberechtigung verstanden?
Im alltäglichen Sprachgebrauch wird unter Gleichberechtigung meist die Gleichstellung von Mann und Frau verstanden. Dies ist natürlich ein wichtiger Aspekt der Gleichberechtigung. Trotzdem ist es von grosser Bedeutung, dass der Begriff nicht nur auf den Geschlechtsaspekt reduziert wird.
Was ist die Gleichberechtigung der Menschen?
Neben Gewaltenkontrolle und Freiheit, ist die Gleichheit der Menschen eine Grundidee der Demokratie. Diese Seite handelt von der Gleichberechtigung von Personen, welche die Gleichheit in einem Staat garantiert. die Bedeutung von Gleichberechtigung erkennen.
Was ist das Gegenteil von Gleichberechtigung?
Das Gegenteil von Gleichberechtigung ist Diskriminierung. Diskriminierung kann aufgrund von allen Faktoren, welche in Artikel 2 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte aufgeführt sind, passieren. Diskriminierung geschieht gegen den demokratischen Grundsatz der Gleichberechtigung.
Was ist ein Eingriff in die Gleichberechtigung?
Eingriffe in die Gleichberechtigung werden als Diskriminierung bzw. Privilegierung bezeichnet. Privilegierung: jemand wird rechtlich bevorzugt. Beides gilt als Eingriff in den Grundsatz der Gleichberechtigung. Vielfach wird Gleichberechtigung mit Gleichheit und Gleichstellung gleichgesetzt bzw. verwechselt.