Was versteht man unter Haftpflichtversicherung?
Die Privathaftpflichtversicherung bietet dem Versicherten und seiner Familie Schutz vor Schadenersatzansprüchen. Dabei leistet sie mehr als bloß Ersatz für den materiellen Schaden. Zunächst prüft die Privathaftpflicht, ob und in welcher Höhe eine Verpflichtung zum Schadenersatz überhaupt besteht.
Wann liegt ein haftpflichtschaden vor?
Grundsätzlich sind Sie mit dem Vertrag auf der sicheren Seite, wenn Sie jemandem Schaden zufügen. Dies gilt bei Schäden, die Sie vorsätzlich verursacht haben oder die Sie selbst erlitten haben. Auch wenn Sie Personen schädigen, die in Ihrem Vertrag mitversichert sind, zahlt die Haftpflichtversicherung nicht.
Wie läuft Haftpflicht ab?
Das Wichtigste in Kürze: Nach dem Gesetz haften Sie für alle Schäden, die Sie jemand anderem schuldhaft zugefügt haben – und zwar in unbegrenzter Höhe. Bei einer privaten Haftpflichtversicherung ist sogar grobe Fahrlässigkeit mitversichert. Ausgeschlossen sind lediglich Schäden, die absichtlich verursacht werden.
Was ist bei der Haftpflichtversicherung verpflichtet?
Bei der Haftpflichtversicherung ist der Versicherer verpflichtet, dem Versicherungsnehmer die Leistung zu ersetzen, die dieser auf Grund seiner Verantwortlichkeit für eine während der Versicherungszeit eintretende Tatsache an einen Dritten zu bewirken hat einschließlich der gerichtlichen und…
Was ist die Haftung im Haftpflichtgesetz?
Die Haftung im Haftpflichtgesetz ist als Gefährdungshaftung ausgestattet und erfordert daher im Regelfall kein schuldhaftes Verhalten. Die geschützten Rechtsgüter sind Leben, Leib und Eigentum.
Was ist die Ausfalldeckung der Haftpflicht?
Ausfalldeckung der Haftpflicht. Eine weitere Spezialklausel ist die Ausfalldeckung, in der Fachsprache auch Forderungsausfalldeckung genannt. Diese tritt in Kraft, wenn derjenige, der den Schaden verursacht keine eigene private Haftpflichtversicherung hat.
Was sind die Ausschlüsse der Allgemeinen Haftpflicht-Bedingungen?
Typische Ausschlüsse der Allgemeinen-Haftpflicht-Bedingungen. vorsätzlich herbeigeführte Schäden (bei grober Fahrlässigkeit bleibt der Versicherungsschutz gleichwohl bestehen; vergleiche § 103 (besondere Regelung für die Haftpflichtversicherung) im Gegensatz zu § 81 (allgemeine Regelung für die Schadenversicherung) VVG)
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