FAQ

Was versteht man unter Informationsrecht?

Was versteht man unter Informationsrecht?

Definition: Was ist „Informationsrecht“? Recht eines Handlungsträgers, bestimmte Informationen regelmäßig oder unregelmäßig zu empfangen, die zur Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben notwendig sind.

Wo hat der Betriebsrat Informationsrecht?

Der Betriebsrat hat das Recht, in die Bruttolohn- und Gehaltslisten Einblick zu nehmen (§ 80 Abs. 2 Satz 4 BetrVG). Dieses Recht ist allerdings auf eine Einsichtnahme beschränkt. Auch über eine Einstellung oder personelle Veränderung eines leitenden Angestellten ist der Betriebsrat zu informieren (§ 105 BetrVG).

Was macht man als Betriebsrat?

Betriebsräte machen sich für die Belegschaft stark. Der Betriebsrat wacht darüber, dass Tarifverträge, Verordnungen, Gesetze und Betriebsvereinbarungen eingehalten werden. Er hat in vielen Fragen ein Mitspracherecht. Eine Kündigung ist beispielsweise ohne seine Anhörung und Zustimmung nicht wirksam.

In welchen Fällen hat der Betriebsrat Informationsrecht?

Rechtzeitig erfolgt eine Information, wenn sie bewirkt, dass der Betriebsrat auf die Entscheidung des Arbeitgebers noch Einfluss nehmen kann. Umfassend ist eine Information, wenn sie so vollständig ist, dass der Betriebsrat seinen gesetzlichen Aufgaben nachkommen kann.

Wann hat der Betriebsrat Informationsrecht?

Wo hat der Betriebsrat mitwirkungsrecht?

Ein wichtiges Mitwirkungsrecht ist die Anhörung des Betriebsrats im Falle einer Kündigung. Ein Widerspruch hingegen macht die Kündigung nicht unwirksam, denn auch hier hat der Arbeitgeber das Letztentscheidungsrecht. Die einzelnen Rechte des Betriebsrats sind im Betriebsverfassungsgesetz geregelt.

Welche Aufgaben hat ein freigestellter Betriebsrat?

Der freigestellte Betriebsrat darf sich nur den Aufgaben aus dem BetrVG widmen und z.B. nicht an Gewerkschaftsveranstaltungen oder als Begleitung von Kollegen an Gerichtsverhandlungen teilnehmen, sofern er nicht selbst Beteiligter des Verfahrens ist.

Wann hat der Betriebsrat welche Rechte?

Der Betriebsrat hat gegenüber dem Arbeitgeber ganz allgemein das Recht, dass dieser seine Arbeit nicht behindert oder stört (§ 78 Satz 1 BetrVG). Ein Verstoß gegen dieses Recht liegt z.B. vor, wenn der Arbeitgeber die Durchführung einer Betriebsratssitzung stört oder behindert.

Welche 3 Rechte hat der Betriebsrat?

Die Beteiligungsrechte des Betriebsrats im Überblick: Das Informationsrecht durch den Arbeitgeber. Das Recht des Betriebsrats auf Anhörung durch den Arbeitgeber. Das gemeinsame Beratungsrecht von Betriebsrat und Arbeitgeber. Das Zustimmungsrecht durch den Betriebsrat z.B. bei Kündigungen.

Wann hat der Betriebsrat ein Beratungsrecht?

Beratungsrechte finden sich beispielsweise in den §§ 90, 92 und 92a BetrVG. Danach haben Arbeitgeber beabsichtigte Maßnahmen bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen, beim Arbeitsablauf, bei der Arbeitsumgebung, bei der Personalplanung und im Rahmen der Beschäftigungssicherung mit dem Betriebsrat zu beraten.

Was sind die Informationsrechte des Betriebsrats und der Arbeitnehmer?

Allgemein: Beteiligungsrecht des Betriebsrats und der Arbeitnehmer. Informationsrechte sind nicht unmittelbar auf die Mitwirkung und Mitbestimmung gerichtete Rechte, insoweit stellen sie eine Vorstufe dar. Das Gesetz gewährt z.B.Informationsrechte für die Durchführung allg.

Welche Informationspflichten haben die Datenschutzgesetze?

Deshalb sieht die Datenschutz-Grundverordnung eine Vielzahl von Informationspflichten vor. Das Gesetz unterscheidet dabei zwischen zwei Fällen: Zum einen, wenn die personenbezogene Daten bei dem Betroffenen direkt erfasst werden (Art. 13 DSGVO) und zum anderen, wenn diese nicht bei der betroffenen Person erhoben werden (Art. 14 DSGVO).

Was sind die Informationspflichten des verantwortlichen?

Inhaltlich umfassen hier die Informationspflichten des Verantwortlichen seine Identität, die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragen (sofern vorhanden), die Verarbeitungszwecke und die Rechtsgrundlage, über etwaige berechtigte Interessen, über den Empfänger bei Übermittlung von Daten und auch über eine etwaige…

Welche Informationspflichten treffen den Verantwortlichen bei dieser Art der Erhebung?

Inhaltlich treffen den Verantwortlichen auch bei dieser Art der Erhebung grundsätzlich die gleichen Informationspflichten. Eine Ausnahme bildet dabei nur die Information über die Verpflichtung zur Bereitstellung, da der Verantwortliche nicht selbst über diese entscheiden kann.

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