Was versteht man unter Interesse?

Was versteht man unter Interesse?

Unter Interesse versteht man weiterhin ein Ziel oder einen Vorteil, den sich eine Person oder Personengruppe aus einer Sache verspricht oder erhofft.

Was ist für eine Person interessant?

Etwas ist dann für eine Person interessant, wenn es ihr Interesse weckt, sie sich also dafür interessiert. Das Gegenteil dazu ist das Desinteresse oder, in stärkerer Ausprägung, die (manchmal krankhafte) Apathie. In der Psychologie spricht man hinsichtlich Interesse von einem mehrdimensionalen Konstrukt (Todt, 1978; 1990).

Was ist das berechtigte Interesse für personenbezogene Daten?

Das berechtigte Interesse ist nur eine von mehreren möglichen Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten. Oftmals scheint diese jedoch vergessen oder schlicht aus Unsicherheit nicht herangezogen zu werden. Denn noch immer werden Einwilligungen an Stellen eingeholt, an denen sie eigentlich gar nicht notwendig wären.

Was ist der Begriff berechtigtes Interesse?

Begriffsbestimmung Bei dem Begriff des berechtigten Interesses handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff. Das bedeutet, dass der tatsächliche Gehalt durch Auslegung zu ermitteln ist. Es stellt sich also die Frage, was überhaupt ein „berechtigtes Interesse“ ist.

Unter Interesse versteht man weiterhin ein Ziel oder einen Vorteil, den sich eine Person oder Personengruppe aus einer Sache verspricht oder erhofft. So verfolgen etwa Interessengruppen eigene Ziele, oft wirtschaftlicher Art. Bei der psychologischen Untersuchung von Interesse gibt es zwei Perspektiven:

Was ist ein Mensch ohne Interesse?

Niemand ist so uninteressant wie ein Mensch ohne Interesse. Unter Interesse (von lat.: inter „zwischen, inmitten“ und esse „sein“)versteht man die kognitive Anteilnahme respektive die Aufmerksamkeit, die eine Person an einer Sache oder einer anderen Person nimmt.

Wann kann ein „berechtigtes Interesse“ angenommen werden?

Wann ein „berechtigtes Interesse“ angenommen werden kann Mit Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO hat der Verordnungsgeber eine neue Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung geschaffen. Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist demnach zulässig, wenn der Verantwortliche ein „berechtigtes Interesse“ an der Verarbeitung hat.

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