Was versteht man unter Kartellgesetz?

Was versteht man unter Kartellgesetz?

Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), auch als Kartellgesetz bezeichnet, regelt den Wettbewerb auf dem Markt. Die GWB-Regeln gelten als eine Art Grundgesetz der deutschen Wirtschaft. Die Definition des GWB zielt auf die Sicherung eines ungehinderten, vielgestaltigen und funktionierenden Wettbewerb.

Was ist kartellrechtlich zulässig?

Kartell. Ein Kartell ist ein Zusammenschluss von mindestens zwei Unternehmen, wobei beide entweder Anbieter oder Nachfrager bestimmter Marktgüter sind. Der Zusammenschluss erfolgt mit dem Ziel, sich einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen. Aus diesem Grund sind Kartelle grundsätzlich verboten.

Welches Gesetz regelt das Kartellverbot in Österreich?

(1) Verboten sind alle Vereinbarungen zwischen Unternehmern, Beschlüsse von Unternehmervereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken (Kartelle).

Was ist das Kartellrecht im weiteren Sinne?

Das Kartellrecht im weiteren Sinne ist die Gesamtheit aller Rechtsnormen, die auf die Erhaltung eines funktionierenden, ungehinderten und möglichst vielgestaltigen Wettbewerbs gerichtet sind und daher vor allem die Akkumulation und den Missbrauch von Marktmacht sowie die Koordination und Begrenzung des Wettbewerbsverhaltens unabhängiger

Was ist das Kartellrecht in Deutschland?

Das Kartellrecht umfasst Rechtsnormen und Regelungen bezüglich zwischen verschiedenen Marktakteuren getroffen wirtschaftlichen Kartellen. In Deutschland ist das Bundeskartellamt (BKartA) die für das Kartellrecht zuständige Behörde.

Welche Bereiche zeichnen das Kartellrecht aus?

Drei gesonderte Bereiche zeichnen dabei das Kartellrecht aus: Das Kartellverbot, die Fusionskontrolle und die Missbrauchsaufsicht. Jeder dieser Bereiche ist nicht nur national, sondern auch international zum Teil unterschiedlich geregelt.

Was betrifft das allgemeine Kartellrecht in Deutschland?

Dies betrifft insbesondere die Bereiche Telekommunikation und Elektrizität. Bei der Gesetzesanwendung gehen diese spezifischen Gesetze dem allgemeinen Kartellrecht vor. In Deutschland ist die Bundesnetzagentur die entsprechende Regulierungsbehörde für die Bereiche Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahn.

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