Was versteht man unter Mutterschutzgesetz?
Das Mutterschutzgesetz verbietet es Arbeitgebern, in den letzten sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin eine schwangere Frau zur Beschäftigung zu verpflichten. Die Frau kann allerdings freiwillig bis zur Entbindung weiterarbeiten, wenn sie sich ausdrücklich hierzu bereit erklärt.
Für wen gilt das Mutterschutzgesetz?
Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) gilt für alle (werdenden) Mütter, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, das heißt auch für Heimarbeiterinnen, Hausangestellte, geringfügig Beschäftige, weibliche Auszubildende und unter bestimmten Voraussetzungen auch für Schülerinnen und Studentinnen.
Wie lange ist man in Mutterschutz?
Arbeitgeber dürfen Frauen sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt nicht beschäftigen. Bei Frühgeburten, Zwillingen und behinderten Kindern beträgt die Schutzfrist nach der Geburt zwölf Wochen. Während des Mutterschutzes wird Mutterschaftsgeld gezahlt.
Welche gesetzlichen Bestimmungen stehen im Mutterschutzgesetz?
Die Arbeitsbedingungen für werdende und stillende Mütter an ihrem Arbeitsplatz müssen so sein, dass sie vor Gefahren für Leben und Gesundheit ausreichend geschützt sind. Werdende und stillende Mütter dürfen nicht in Nachtarbeit, nicht an Sonn- und Feiertagen und nicht mit Mehrarbeit beschäftigt werden.
Was regelt das MuSchG?
Was regelt das Mutterschutzgesetz? vor Gefährdungen, Überforderung und Gesundheitsschädigung am Arbeitsplatz, vor finanziellen Einbußen sowie vor dem Verlust des Arbeitsplatzes während der Schwangerschaft und einige Zeit nach der Geburt zu schützen.
Wer darf Gefährdungsbeurteilung Mutterschutz durchführen?
Die Pflicht zur Erstellung der Gefährdungsbeurteilung richtet sich also an den Arbeitgeber. Arbeitgeber im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes sind natürliche und juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften, die Arbeitnehmer/innen beschäftigen (§ 2 Abs. 3 ArbSchG).